Gemeinsam lernen in einem neuen Schulfach Ethik, Religionen und Weltanschauungen



Text 1

Schreiben an Bischof Wolfgang Huber und Erzbischof Robert Zollitsch (Dez. 2008)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In der gemeinsam veranstalteten Tagung von EKD / Ev. Akademie Berlin und DBK / Kath. Akademie Berlin zum Thema „Religion an öffentlichen Schulen“ (neben Erzbischof Zollitsch referierten Norbert Lammert und Richard Schröder, auf dem Podium disku-tierten Bischof Huber, Lothar Bisky, Andrea Fischer und Wolfgang Thierse, in vier Arbeitsgruppen kamen prominente RU-Experten in Eingangsstatements zu Wort) wurde hier und da zwar auch ein wenig kontrovers diskutiert, letztlich stand aber für die Kirchen die Absicht im Vordergrund, im Sinne der „Pro-Reli“ - Initiative für eine Aufwertung des konfessionellen Religionsunterrichts („Freie Wahl“) zu werben und den verpflichtenden gemeinsamen Ethikunterricht (2006 vom rot-roten Senat  in Berlin eingeführt) als inakzeptabel zu verurteilen. - Im folgenden mein gleichlautendes Schreiben an die beiden Kirchenführer, Bischof Huber und Erzbischof Zollitsch (geringfügig gekürzt): -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


(...)  Als Teilnehmer der Tagung „Religion an öffentlichen Schulen“ am 04.12.2008 fiel mir folgendes auf:

In der Diskussion (...) wurde ein Alternativ-Modell, das die gewichtigsten Argumente beider Positionen in m.E. fruchtbarer Weise aufgreift und miteinander verknüpft, leider gar nicht in den Blick genommen. Ich meine das Modell eines vom Staat und den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften gemeinsam verantworteten integrativen Religionsunterrichts (...)

Ein solcher (...) „Religionsunterricht für alle“ ist nicht nur in Hamburg möglich, wo er seit vielen Jahren als „interreligiöser RU in evangelischer Verantwortung“ praktiziert wird. Er wäre auch in anderen Bundesländern (so auch in Berlin) denkbar, und er wäre verfassungskonform, wenn die Religionsgemeinschaften (...) sich im Blick auf Art. 7,3 GG auf gemeinsame, vornehmlich religionspädagogisch relevante „Grundsätze“ verständigen würden.

Ich bin mir dessen bewusst, dass der gemeinsame, überkonfessionelle Religionsunterricht im Sinne einer religiösen bzw. religiös-ethischen Grundbildung nur ein Zukunftsmodell sein kann, das allenfalls schrittweise realisierbar sein wird, vielleicht auch auf regional unterschiedliche Weise. Andererseits erscheint es mir kurzsichtig, wenn sich die Kirchen derzeit ausschließlich für den Fortbestand des konfessionellen RU (von  daher auch für die Einführung eines lslam-Unterrichts) engagieren. Spricht doch vieles dafür (...), dass der konfessionelle Religionsunterricht in der Öffentlichkeit an Akzeptanz weiter verlieren wird. (...)

Die aktuelle Debatte in Berlin böte m.E. eine gute Gelegenheit, das integrative Modell religiöser Bildung nun auch von Seiten der Kirchen offensiver ins Gespräch zu bringen (...)

Ich würde mich freuen, wenn Sie ein wenig Zeit für eine Stellungnahme zu meinem Vorschlag eines gemeinsamen, überkonfessionellen Religionsunterrichts erübrigen könnten (...)



Text 2

Plädoyer für einen gemeinsamen Religionsunterricht  (April 2010)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vortragstext Vortrag für eine Tagung des niedersächsischen Religionslehrerverbandes (ANR) Ende April 2010  in Goslar ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der herkömmliche, konfessionell erteilte Religionsunterricht führt Schülerinnen und Schüler nicht zum Austausch und zum gemeinsamen Lernen zusammen, sondern trennt sie. Er steht im Widerspruch zur sozialintegrativen Aufgabe der Schule.

Im einem gemeinsamen Religionsunterricht können Schüler über die großen Fragen des Lebens, über existenzielle, ethische, religiöse, d.h. oft sehr persönliche Fragen, im vertrauten Klassenverband und miteinander sprechen statt - im Blick auf religiöse Gemeinsamkeiten und Unterschiede - nur übereinander. Konfessioneller Religionsunterricht folgt einem fatalen heimlichen Lehrplan: Religion ist etwas, was Menschen nicht miteinander verbindet, sondern voneinander trennt.
Ein integrativer RU vermeidet nicht nur die künftig noch zunehmende Aufsplitterung der Lerngruppen aufgrund multireligiös zusammengesetzter Schulklassen, des geplanten konfessionellen Islamunterrichts, des alternativ erteilten Ethikunterrichts. Er verhindert zudem eine weitere Zuspitzung von (RU-spezifischen) schul-organisatorischen Problemen mitsamt den daraus häufig resultierenden rechtlichen „Grauzonen“ - und er senkt Personalkosten.

Insbesondere der immer größer werdenden Gruppe konfessionsloser Schüler/innen darf religiöse Bildung nicht vorenthalten werden, denn nur religiöse Praxis ist Privatsache, Kenntnisse über Religion gehören dagegen zur Allgemeinbildung. Konfessionslosen Schüler/innen kann ein gemeinsamer, grundlegend orientierender Unterricht in Religion besser gerecht werden als „ein bisschen Religionskunde“ in einem für RU - Abmelder alternativ angebotenen Ethikunterricht. Dort kann wegen des Neutralitätsgebotes kaum mehr als die Außen-perspektive von Religion in den Blick kommen. Das aber ist zu wenig.

Schulischer Religionsunterricht zielt, anders als etwa der Konfirmandenunterricht, der in den Glauben einer Kirche einführen will, primär ab auf religiöse Bildung, auf die Vermittlung einer religiösen Kompetenz. Er soll eine solide Grund- bzw. Allgemeinbildung in Sachen Religion gewährleisten, den Schüler/innen ein Orientierungs-wissen anbieten, das ihnen zu eigenständiger Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit im Blick auf religiöse Fragen verhilft. Schulischer Religionsunterricht schafft so überhaupt erst die Voraussetzungen dafür, dass Schüler/innen ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit aktiv und zunehmend selbstverantwortlich wahrnehmen können. Er dient der Religionsmündigkeit, die rechtlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt, weniger der konfessionellen Beheimatung von Schüler/ innen.

Dabei soll Religion im Unterricht keineswegs ausschließlich aus einer bekenntnisneutralen, religions-wissenschaftlichen Außenperspektive, sondern ebenso aus der authentischen, durchaus konfessorischen Innenperspektive der jeweiligen Religionsgemeinschaften (!) wahrgenommen und erörtert werden können.
Selbstverständlich wird auch in einem gemeinsamen, interreligiös geöffneten RU die christliche Religion, neben Judentum und Islam, einen breiteren Raum einnehmen als etwa Buddhismus oder Hinduismus, denn insbesondere die jüdisch-christliche Tradition hat die europäische Kultur und Geschichte bis heute maßgeblich geprägt. Als Auswahlprinzip mag hier gelten, dass die verschiedenen Religionen umso ausführlicher und intensiver im RU behandelt werden, je sichtbarer und prägender sie in der Lebenswelt heutiger Schüler/innen vorkommen.

Daher ist in einem gemeinsamen Religionsunterricht die Beteiligung und Mitverantwortung aller gesellschaftlich bzw. kulturell bedeutsamen Religionsgemeinschaften unverzichtbar: Auch der nicht konfessionsgebundene „Religionsunterricht für alle“ wird vom Staat und den Religionsgemeinschaften gemeinsam verantwortet.

Es bedarf verbindlicher Kooperationsstrukturen bei der Planung und der Durchführung des gemeinsamen RU. Vor allem bedarf es zunächst, neben einer grundsätzlichen Reformbereitschaft der Religionsgemeinschaften, einer Neuinterpretation des Verfassungsartikels zum Religionsunterricht, wonach dieser „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu erteilen ist. Die Religionsgemeinschaften müssten sich, so wie dies in Hamburg schon erfolgreich praktiziert wird, im Blick auf Art. 7,3 GG auf gemeinsame Grundsätze verständigen.

Dann könnte man sich auf den sicher langwierigen Prozess einer schrittweisen Realisierung des Reformkonzeptes konzentrieren. Die entscheidende Aufgabe im Blick auf die praktische Umsetzung des gemeinsamen RU liegt darin, dass eine konsens- und damit tragfähige Antwort gefunden werden muss auf die Frage: Wie bekommen wir die Religionen (das heißt auch: authentische Vertreter der Religionsgemeinschaften) und wie bekommen wir Beispiele gelebter religiöser Praxis (Feste und Feiern, Riten, Gottesdienste, Gebetspraxis ...) so in den Unterricht hinein (auch mittels Exkursionen: Erkundung von Gotteshäusern, diakonischen Einrichtungen u.ä.), dass die Schüler „Religion“ mit allen Sinnen wahrnehmen und durch Reflexion solcher Erfahrungen religiöse Haltungen und Bekenntnisse sachgemäß verstehen können, religiös motivierte Lebenspraxis nachvollziehen - d.h. lernen können, wie Religion sich für einen Gläubigen tatsächlich „anfühlt“ und was sie ihm bedeutet?

Aber soweit sind wir, sind unsere Amtskirchen, noch lange nicht, im Gegenteil: Während europaweit durchaus vielgestaltige RU-Konzepte existieren, kämpfen die Großkirchen hierzulande um kaum etwas entschiedener und kompromissloser als um den Erhalt des konfessionellen RU. - Was sind die größten Hindernisse bzw. die noch besonders intensiv zu erörternden Fragen und Probleme auf dem Weg zu einer solchen Reform des RU?


1. Die Position der Amtskirchen ist widersprüchlich und religionspädagogisch wenig überzeugend

Die programmatischen Stellungnahmen der Kirchen zugunsten des konfessionellen RU (EKD: Identität und Verständigung, 1994 / DBK: Die bildende Kraft des RU, 1996) sind in sich widersprüchlich und daher nicht überzeugend: Einerseits betonen beide Amtskirchen, Aufgabe des RU sei nicht Glaubensvermittlung oder gar Missionierung, sondern religiöse Bildung, dies aber aus einer profilierten, konfessionellen Perspektive. Andererseits betonen beide Kirchen, der Religionsunterricht ziele ab auf eine - zunächst als notwendig erachtete - konfessionelle Identität im Sinne einer Beheimatung der Schüler in ihrer Konfession. Beides zusammen geht nicht.

Auch das Argument, evangelische bzw. katholische Schüler/innen hätten nach Art. 4,2 GG ein Recht auf RU ihrer Konfession, trifft nur bedingt zu. Zum einen dienen öffentliche Schulen mehr der Bildung als der „ungestörten Religionsausübung“. Zum anderen wird ein Kind, das auf Wunsch seiner Eltern getauft wurde, im Alter von 14 Jahren religionsmündig. Wie aber soll man religiöse Selbstbestimmung, die „Freiheit des Glaubens ... und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ erlernen und ausüben können, wenn man in der Schule statt einer breit angelegten religiösen Grundbildung nur eine konfessionelle (Teil-) Bildung erfahren hat? Zudem sei hier an die heute noch gültigen juristischen Kommentare zu Art. 7,3 GG erinnert, wonach ein RU in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften ein „bekenntnisgebundener, dogmatischer Unterricht“ sein muss, und zwar „auch in dem Sinne, dass die Heilslehre und die sonstigen Glaubenssätze mit absolutem Geltungsanspruch vorgetragen werden.“ Kann ein solcher Unterricht religiöse Kompetenz und Urteilsfähigkeit vermitteln?

Selbstverständlich wird ein derart inakzeptables Verständnis des schulischen RU von den Religionslehrkräften mehrheitlich nicht geteilt. Warum aber weisen die Amtskirchen eine solche Auslegung des Art. 7,3 GG nicht entschieden zurück? Warum betonen sie stattdessen immer wieder die „juristische Basis“ des konfessionellen RU und scheuen davor zurück, in dieser Sache endlich sachgemäß, d.h. religionspädagogisch zu argumen-tieren? Auch hier erscheint die Haltung der Kirche, freundlich formuliert, nicht sehr glaubwürdig.


2. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein zukunftsfähiges Konzept

Konfessionell-kooperativer RU, d.h. eine langfristig praktizierte Kooperation zwischen evangelischen und katholischen Religionslehrkräften im RU, scheint mir schon deshalb eine wenig überzeugende Konzeption religiöser Bildung zu sein, weil die Frage interkonfessioneller Gemeinsamkeiten und Unterschiede heute nur noch fast ausschließlich die evangelischen und katholischen Amtskirchenleitungen und deren Theologen beschäftigt, kaum dagegen die Mehrheit der Kirchenmitglieder - und am wenigsten die Schülerinnen und Schüler selbst. Daher erscheint es mir fraglich, ob der mühsame und immer wieder von Rückschlägen gepflasterte Weg zu einer verstärkten konfessionellen Kooperation überhaupt solcher Mühe wert ist. Jedenfalls lässt die gegenwärtig - wieder einmal - zu konstatierende ökumenische Eiszeit das Konzept des konfessionell-kooperativen RU, auch wenn es in schulischen „Grauzonen“ oder als Ausnahme-Regelung in der Praxis oft gut funktioniert, als kaum zukunftsfähig erscheinen, sobald man dieses Konzept nicht nur ausnahmsweise und zeitlich befristet praktizieren, sondern als den Normalfall des RU etablieren möchte.

Zudem kann konfessionell-kooperativer RU nur die Trennung nach Konfessionen aufheben, die Trennung nach Religionen bleibt. Im Blick auf religiöse Bildung in einer pluralistischen, zugleich säkularen und multireligiösen Gesellschaft erscheint mir jedoch das Gespräch zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen einerseits und der interreligiöse Dialog andererseits, insbesondere der Dialog mit den Muslimen, weitaus naheliegender und auch notwendiger zu sein als das kaum noch gefragte interkonfessionelle Gespräch.
Und schließlich: Der konfessionell-kooperative RU scheint ohnehin - nämlich im Blick auf die schulischen Rahmenbedingungen - nur eine den Umständen geschuldete Notlösung zu sein: Es gibt zunehmend weniger evangelische bzw. katholische Schüler pro Jahrgang, folglich ist man gezwungen jahrgangsübergreifende Gruppen zu bilden, das wiederum schafft vielfältige Probleme ... Ein Notprogramm sollte von den Kirchen aber nicht als innovatives RU-Konzept verkauft werden.

Ellen Ueberschär, Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, deutete kürzlich im Blick auf den 2. Ökumenischen Kirchentag (Mai 2010) die Richtung an, in die es m.E. auch beim Religionsunterricht gehen müsste: "Statt eines ökumenischen breitet sich zunehmend ein transkonfessionelles Bewusstsein aus", schreibt sie im Januarheft von „Zeitzeichen“. Und: „Die Zukunft wird multireligiös sein.“ Ich füge hinzu: Es könnte bald auch für die Kirchen zutreffen, dass, wer zu spät (zu dieser Einsicht) kommt, vom Leben (von den transkonfessionellen Realitäten nämlich) bestraft wird. Siehe Brandenburg Mitte der 1990er Jahre. Siehe Berlin im April 2009.
Um ein sukzessives Hinausdrängen des Religionsunterrichts aus den Schulen zu verhindern, appelliere ich daher an die Amtskirchen: Statt konfessionelle Fähnchen immer heftiger zu schwenken, sollten die beiden Großkirchen sich beherzt zu einer bildungsökumenischen Initiative zusammenschließen, um sich in Kooperation mit anderen Religionsgemeinschaften, insbesondere den Muslimen, auf gemeinsame Grundsätze für einen allgemein bildenden, dialogischen, in diesem Sinne transkonfessionellen RU zu verständigen.


3. Es braucht ein neues Selbst- bzw. Berufsverständnis der Religionslehrer/innen

Einem Religionslehrer, der sich in seiner Konfession beheimatet fühlt, der sich mit dem Bekenntnis seiner Kirche voll und ganz identifiziert, und dies ist erklärtermaßen das Religionslehrerbild der Amtskirchen, wird es nicht immer leicht fallen, auf überzeugende Weise zugleich andere religiös-weltanschauliche Positionen und Bekenntnisse sachgemäß und wertschätzend zu vermitteln. Erst recht kann er nicht als authentischer Vertreter anderer Religionen auftreten. Im konfessionellen (und auch im konfessionell-kooperativen) RU können Schüler daher weder andere Religionen noch säkulare Weltanschauungen aus einer authentischen Innenperspektive kennen lernen. Religiöse Kompetenz im Sinne von Unterscheidungs- und Urteilsfähigkeit in religiösen Fragen kann im konfessionellen RU nur eingeschränkt vermittelt werden.

Ein gemeinsamer RU verlangt daher ein neues Selbstverständnis des Religionslehrers und seiner Rolle als eines Experten für religiöse Bildung: Auch wenn er selbst, und das wird zunächst noch die Regel sein, sich mehr oder weniger zu einer Konfession bzw. Religion bekennt, sollte er doch Abschied genommen haben nicht nur von einem „exklusiven“ (Anspruch auf Alleingeltung einer Religion), sondern weitgehend auch von einem „inklusiven“ Religionsverständnis (Anspruch auf höhere Geltung einer Religion im Vergleich zu den anderen). Ein Lehrer, der Religion überkonfessionell unterrichten möchte, wird sich in Zukunft möglicherweise selbst mehr und mehr als transkonfessionell, vielleicht auch bewusst als „multireligiös“ verstehen; auf jeden Fall sollte er jedwede Überlegenheits- oder gar Absolutheitsansprüche einzelner Religionen klar zurückweisen.

Ohnehin verlaufen m.E. die Grenzlinien zwischen konträren religiösen Sichtweisen, zwischen „humanitärer“ und „autoritärer“ Religion (um Erich FROMMS Unterscheidung aufzugreifen) vielfach gerade nicht entlang der Konfessions- bzw. Religionsgrenzen, sondern innerhalb der Konfessionen und Religionen: Gläubige Menschen aus unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, für die eine authentische religiöse Erfahrung bestimmend ist, das (religiöse) „Sein“ wichtiger als das (Recht-) „Haben“, stehen sich vermutlich näher als solche, die zwar derselben Religionsgemeinschaft angehören, darin aber entgegengesetzte Positionen vertreten: hier ein erfahrungsorientiertes, aufgeklärt-humanitäres, dort ein auf Rechtgläubigkeit pochendes, autoritär-fundamentalistisches Religionsverständnis. - An dieser Stelle sei an die religionsübergreifende Mystik erinnert, die nicht auf vermeintlich feststehenden Glaubenssätzen, sondern ausschließlich auf religiöser Erfahrung basiert und die gleichsam als ein „unterirdischer Strom“ Religionen miteinander verbindet.

Die gerade auch unter Religionslehrern verbreitete Polemik gegenüber einer pluralistischen Theologie („Religions-Mischmasch!“ - „Patchwork-Religiosität!“ - „Ausweichen vor der Wahrheitsfrage“!) und gegenüber der Unbefangenheit insbesondere junger, religiös interessierter Menschen, sich aus verschiedenen Religionen das auszuwählen, was sie überzeugt, ist m.E. vor allem Ausdruck einer tiefen Verunsicherung angesichts des in der Tat zunehmenden transkonfessionellen Bewusstseins. Dieses kann und darf selbstverständlich auch kritisiert - aber nicht gleichsam „verboten“ werden. Es ist nämlich nicht mehr zu übersehen, dass die Vorstellung einer „multireligiösen Identität“ durchaus beachtenswerte und überzeugende Argumente für sich hat - und dass diese Entwicklung zu mehr Transkonfessionalität wohl kaum mehr rückgängig gemacht werden kann. Mit anderen Worten: Wir sollten als Religionslehrer unsere Schüler nicht dafür kritisieren, dass sie so sind, wie sie sind (vgl. K.-P. JÖRNS: Die neuen Gesichter Gottes. Was Menschen heute wirklich glauben. München 1997).

Die neue Rolle des Religionslehrers lässt sich aus meiner Sicht so skizzieren: Er ist nicht primär Anwalt bzw. Zeuge (s)eines Glaubens, nicht Repräsentant einer Konfession, sondern Initiator und Moderator eines (inter-) religiösen Dialogs. Er sollte ein kundiger Lotse auf dem religiösen Bildungsweg seiner Schüler sein, ein nicht nur „religiös musikalischer“, sondern auch ein „mehrsprachiger“ Experte und Gesprächspartner in Sachen Religion.


4. Religions- und Ethikunterricht - oder (langfristig) ein Integrationsfach Religion / Ethik

Ethikunterricht und Religionsunterricht sind in meinem Verständnis nicht nur Dialogpartner, sondern beide gleichermaßen unverzichtbare schulische Pflichtfächer, die einen öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen. Eine „freie Wahl“ zwischen Religion und Ethik, wie 2008/09 von der Initiative Pro Reli in Berlin gefordert (von der Gegenseite nicht zu Unrecht als „Wahlzwang“ kritisiert), wird dem Bildungsauftrag der Schule nicht gerecht. Ethik- und Religionsunterricht dienen der Allgemeinbildung. Dabei kann man unter Religion gewissermaßen „den lehrbaren Teil des Glaubens“ verstehen. Religionsunterricht macht kundig, nicht unbedingt gläubig; nur Religion ist lehrbar, der Glaube ist es nicht. Schon deshalb kann schulischer RU keine Glaubensvermittlung sein. Als religiöse Bildung sollte er aber, und diesem Anspruch wird der konfessionelle RU nicht gerecht, allen Schülerinnen und Schülern, auch und nicht zuletzt den konfessionslosen, eine religiöse Grundbildung vermitteln.
In dem Maße allerdings, in dem sich der konfessionelle RU in Richtung eines integrativen RU weiterentwickelt und die Ausbildung der Religionslehrer entsprechend erweitert wird (neben Theologie künftig ebenso Religionswissenschaft und Philosophie als Bezugswissenschaften), können Ethik- und Religionsunterricht langfristig vielleicht auch als ein (Integrations-) Fach konzipiert werden (vgl. J. Heumann). Der gemeinsame RU verbindet jedenfalls die Vorzüge der Konzepte Pro Reli bzw. Pro Ethik miteinander, nämlich a) den Aspekt des gemeinsamen Lernens und b) den Aspekt der authentischen Selbstinterpretation der Konfessionen und Religionen. So vermeidet er, aus anderer Perspektive betrachtet, deren Nachteile, nämlich a) die Aufsplitterung der Lerngruppen im konfessionellen RU und b) die unsachgemäße Verkürzung religiöser Bildung auf „Religionskunde“ im Ethikunterricht.


Schlussbemerkung:
Da trotz des juristischen und amtskirchlichen Verbotes eines gemeinsamen RU dennoch an vielen Schulen - nicht nur aus organisatorischen (Fachlehrermangel, Stundentafel ...) oder schulartspezifischen Gründen (Eingangsstufe der Grundschule, Berufsschule) - ein solcher bereits stattfindet, führt die Verweigerung der überfälligen Reform durch die Amtskirchen zu einer Situation, in der der schulische Religionsunterricht zunehmend in eine rechtliche Grauzone gedrängt wird. Und Religionslehrkräfte, die sich notgedrungen, mehrheitlich aber aus Überzeugung, der religiösen Pluralität in ihren Klassen stellen, sehen sich einer doppelten Belastung ausgesetzt: Einerseits dem Vorwurf, nicht lehrplankonform, nicht ihrer kirchlichen Bevollmächtigung (Missio, Vocatio) gemäß, letztlich sogar grundgesetzwidrig zu unterrichten. Zum anderen sehen sie sich angesichts der multireligiösen Zusammensetzung ihrer Schülerschaft oft gezwungen, sich mit großem Zeit- und Arbeitsaufwand mehr oder weniger autodidaktisch fort- und weiterzubilden, denn als evangelische bzw. katholische Religionslehrer haben sie in ihrem Studium nur oberflächliche, jedenfalls unzureichende religionswissenschaftliche Kenntnisse erwerben können.

„Religion gemeinsam lernen“ ist ein Appell an die Kirchenleitungen, den Lehrkräften den Rücken zu stärken und die seit vielen Jahren - spätestens seit der Wiedervereinigung - überfällige Reform nun endlich auch von amtskirchlicher Seite mit zu tragen, statt mit kurzsichtigen Notlösungen (oder gar mit der Parole „Zurück zum RU-Konzept ´Kirche in der Schule´) die Zukunft des Religionsunterrichts langfristig zu gefährden.



Text 3

Religiöse Bildung oder Kirche in der Schule? (Juli 2010)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Erste Vermutungen über die Gründe für die „zurückhaltende“ Aufnahme bzw. die eher negative - bis schroff ablehnende - Resonanz von Seiten der Kirchen und der Religionspädagogik auf meinen Reformvorschlag (unveröffentlichter Artikel) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Seit gut 25 Jahren unterrichte ich als Grundschullehrer neben Deutsch, Sport und anderen Fächern auch Religion. Eigentlich müsste ich sagen: Ich erteile „Evangelische Religionslehre“ - und genau hier liegt seit 25 Jahren mein Problem mit diesem Fach.

Zwar ist der Religionsunterricht laut Grundgesetz Artikel 7 „ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen“, aber jeder weiß, dass dieses Fach, von dem sich Schüler jederzeit abmelden können, ein durchaus unordentliches und auch umstrittenes Schulfach ist. Schon deshalb, weil dieser Unterricht, der laut Verfassung „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird, von Schülerinnen und Schülern als eine kaum nachvollziehbare konfessionelle Separierung mitten im Schulalltag, als „Kirche in der Schule“ erlebt werden muss. Wenn Religion auf dem Stundenplan steht, gibt es kein gemeinsames Lernen mehr: Die vertraute Klassengemeinschaft wird nach Konfessionen getrennt und von konfessionellen Lehrkräften (und oft in Minigruppen) unterrichtet. Demnächst soll nach diesem Modell auch für muslimische Kinder ein konfessioneller Islamunterricht angeboten werden. - Konfessionslose Kinder haben, wenn Religion auf dem Stundenplan steht, entweder eine Freistunde oder besuchen den so genannten Ethikunterricht. So sprechen und diskutieren die Schülerinnen und Schüler einer Klasse über existenzielle, religiöse, ethische Fragen nicht miteinander, sondern allenfalls übereinander. Ist das pädagogisch sinnvoll?

Seit etwa 25 Jahren beschäftige ich mich mit meinem Selbstverständnis als Religionslehrer, mit theologischen Fragen, die im Unterricht eine Rolle spielen, mit bildungspolitischen Vorstellungen der Amtskirchen - und nicht zuletzt mit KollegInnen, die meinen, der Religionsunterricht (= RU) an unseren Schulen sei doch in bester Ordnung, eine grundlegende Reform sei nicht nötig. Religion sei immer noch ein beliebtes Fach bei Schülern und Eltern. Für Konfessionslose (deren Anteil an der Schülerschaft leider stark zunehme) und für die, die sich vom RU abmelden, gäbe es schließlich ein geeignetes Ersatz- bzw. Alternativ-Fach, nämlich „Ethik“ oder „Philo-sophie“, in Niedersachsen „Werte und Normen“ genannt. So gäbe es heute doch für jeden Schüler das passende Lernangebot, um sich gründlich, in rund 1000 Unterrichtsstunden im Laufe eines Schülerlebens, mit den Religionen und Weltanschauungen, den Normen und Werten unserer Gesellschaft zu beschäftigen und kritisch auseinander zu setzen. (Diese Kollegen vergessen allerdings, dass Ethik vielfach - so auch in Niedersachsen - erst ab Klasse 5 oder 7 angeboten wird.) Religionspädagogisch sei doch alles, sagen sie, in bester Ordnung, hier und da (vor allem dort, wo der konfessionelle RU wegen der zu geringen Zahl an Schülern einer Konfession gefährdet ist, aber dieser Zusammenhang wird eher verschwiegen) gäbe es sogar erfolgreiche Versuche „konfessionell-kooperativen“ Unterrichts, wobei die Bekenntnisunterschiede selbstverständlich berücksichtigt und gewahrt blieben. Im übrigen schreibe auch unsere Verfassung ausdrücklich einen konfes-sionellen RU vor.

Ich sehe das seit einiger Zeit etwas anders - angesichts einer zunehmend heterogenen Schülerschaft als Folge gesellschaftlicher und religionssoziologischer Veränderungen: abnehmende Zahl christlicher (genauer: auf Wunsch der Eltern christlich getaufter) Schüler, Zunahme muslimischer u.a. nicht-christlicher Schüler, insgesamt deutliche Zunahme religiöser Pluralität und Multikulturalität; massiver Traditionsabbruch, d.h. Bedeutungsverlust der christlichen Kirchen und ihrer Glaubenslehren, Zunahme konfessionsloser Schüler, insbesondere seit der deutschen Wiedervereinigung ...

Ich veröffentlichte daher 2009 ein Buch, in dem ich für einen gemeinsamen, allgemein bildenden, nicht mehr konfessionell aufgesplitterten Unterricht in Religion plädierte. Ich appellierte insbesondere an die Amtskirchen und schlug vor, sich gemeinsam mit den Muslimen, denen die Deutsche Islamkonferenz gerade - und erstmals - einen eigenen islamischen RU in Aussicht gestellt hatte, auf gemeinsame Grundsätze für religiöse Bildung an den öffentlichen Schulen zu verständigen und so die Voraussetzungen für einen „Religionsunterricht für alle“ zu schaffen.
In einem gemeinsamen Unterricht, an dem nicht nur die Angehörigen von Religionsgemeinschaften teilnehmen (evangelische, katholische und orthodoxe Christen, Muslime, Angehörige anderer Konfessionen und Religionsgemeinschaften), sondern auch die große Gruppe der konfessionslosen Schüler, kann über religiöse und weltanschauliche Fragen, über Gemeinsamkeiten und Unterschiede, nun miteinander gesprochen, diskutiert und gelernt werden. Selbstverständlich müssen auch konfessionslose Schüler über ein fundiertes Grundwissen in Sachen Religion verfügen, das gehört zur Allgemeinbildung, gerade heute, in Zeiten von Globalisierung, Migration und religiöser Pluralität, in der vormalige „Fremdreligionen“ längst zu Nachbar-schaftsreligionen geworden sind. Dabei sollen im gemeinsamen RU die verschiedenen Religionen nicht ausschließlich, wie dies im bisherigen Ethikunterricht meist geschieht, aus einer möglichst „neutralen“ religions-kundlichen Außenperspektive betrachtet werden, sondern auch aus der konfessionellen Innenperspektive, wozu Besuche in Kirchen, Moscheen, Synagogen etc. ebenso dienen können wie die - von der Lehrkraft arrangierte und gemeinsam mit den Schüler/innen anschließend kritisch reflektierte - Selbstdarstellung / Befragung eines Katholiken, einer Muslima, eines Buddhisten, d.h. eines authentischen Vertreters einer Konfession bzw. Religionsgemeinschaft, im Unterricht. Gerade deshalb ist in diesem Unterrichtskonzept, anders als im Fach Ethik, die Mitarbeit und Mitverantwortung der Religionsgemeinschaften unverzichtbar.

Doch die Kirchen wollten über meinen Reform-Vorschlag ganz offensichtlich nicht diskutieren - geschweige denn, ihn sich zu eigen machen. Vielleicht spielte dabei das gescheiterte Berliner Volksbegehren vom Frühjahr 2009 eine Rolle, wo eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung für den obligatorischen Ethikunterricht votiert hatte und der von der Initiative „Pro Reli“ als gleichrangiges Wahlpflichtfach geforderte Religionsunterricht an einem zu schwachen Votum gescheitert war.

Jedenfalls durfte ich nach der Veröffentlichung des Buches zwar einige positive Besprechungen in Fachzeit-schriften lesen; die zuständigen Vertreter der Amtskirchen aber, die Schuldezernenten im EKD-Kirchenamt bzw. in der Deutschen Bischofskonferenz, wiesen meinen Vorschlag eines gemeinsamen RU entweder freundlich, aber entschieden zurück, oder - wie im Falle „meiner“ evangelischen Kirche - sie antworteten erst gar nicht auf meine schriftlich geäußerte Bitte um eine Stellungnahme.

Auch die niedersächsischen „Christinnen und Christen bei Bündnis 90/Die Grünen“, die sich anfangs sehr für meine Thesen interessierten und mich mehrfach zu ihren Arbeitstreffen in den Landtag einluden, stimmten zuletzt gegen meinen Vorschlag und votierten stattdessen für eine weniger eingreifende Reform, die nur einen zeitweise gemeinsamen Unterricht vorsieht, im übrigen aber die Konfessionalität des RU noch beibehalten will.

Ebenso positionierte sich der (ökumenisch verfasste) niedersächsische Religionslehrerverband, der mir nach längeren Beratungen schließlich mitteilte, meine Vorschläge seien zwar als Diskussionsanstoß und in ihren Zielsetzungen „wirklich wertvoll“, man habe sich aber nicht dazu entschließen können, ein Reformkonzept des RU mitzutragen, das „das ständige gemeinsame Unterrichten aller Kinder und Jugendlichen“ beinhalte.

Solche und ähnliche Reaktionen auf meinen Vorschlag eines gemeinsamen RU, der allen Schüler/innen eine religiöse Grundbildung und Orientierung vermitteln soll, ließen in mir mehr und mehr Zweifel aufkommen, ob es den Kirchen und den ihr nahestehenden Religionslehrern wirklich um eine umfassende religiöse Bildung geht, wenn sie sich für den schulischen RU stark machen. Meine Beobachtungen sprechen eher dafür, dass es der Amtskirche und der kirchennahen Religionspädagogik weniger um eine grundlegende religiöse Bildung für alle geht, sondern mehr um „Kirche in der Schule“, d.h. darum, vor allem ihre Schäfchen konfessionell ins Trockene zu bringen. Mit anderen Worten: Die christlich getauften, aber im Elternhaus kaum noch christlich sozialisierten Schülerinnen und Schüler sollen im RU vor allem konfessionell „beheimatet“ werden, in der Regel evangelisch bzw. katholisch - und auch die Muslime demnächst in ihrer Konfession bzw. Religion, d.h. in einem (weiteren!) konfessionellen Unterricht. Zwar spricht man auch in kirchlichen Verlautbarungen, wenn es um die Ziele des RU geht, von religiöser Bildung, religiöser Kompetenz, von religiöser Sprach- und Dialogfähigkeit, aber - das jedenfalls ist mein Eindruck - man meint damit zuerst und vor allem die Stärkung des eigenen Bekenntnisses in den Köpfen der Schüler, die Stabilisierung der eigenen konfessionellen Identität.

Besonders deutlich wurde mir dieser Konfessionalismus auf einem evangelischen „Bildungs-Kirchentag“ in Hannover im Dezember 2009. Mehrere hundert Religionslehrkräfte aus ganz Niedersachsen waren hier versammelt. Man war sozusagen unter sich; nur ich und ein kleines Häuflein Gleichgesinnter saßen irgendwo zwischen den Stühlen.

Margot Käßmanns Begrüßungs-Rede als amtierende Landesbischöfin und EKD-Vorsitzende konnte ich weitgehend zustimmen; sie sprach gewohnt engagiert, aber eher allgemein zum Thema „Bildung braucht Religion“. In der anschließenden Podiumsdiskussion mit der niedersächsischen Kultusministerin ging es dann aber kaum einmal um die Frage einer elementaren religiösen Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen, die Kultusministerin wurde vielmehr fast ausschließlich daraufhin befragt, wie sie die als unzureichend empfundene Versorgung der Schulen mit konfessionellem (hier: evangelischem) RU zu verbessern gedenke. Als ich die Frage stellte, ob denn konfessionslose Schüler, die bereits jetzt, und zukünftig erst recht, im Vergleich zu den christlich getauften Schülern die größte Gruppe ausmachen, keine religiöse Bildung bräuchten, schaute ich in viele verwunderte Gesichter. Und in einigen meinte ich lesen zu können: Was gehen uns die Konfessionslosen an? Für die gibt´s doch Ethik-Unterricht. Wir sind evangelische Religions-lehrer/innen!

Ähnliches erlebte ich mehrfach im Internet-Forum RELPAED, wo Religionslehrkräfte sich bundesweit über Fragen des RU austauschen. Zwar gab es dort auch (verhaltene) Zustimmung zu meinen Thesen, deutlich mehr aus dem Norden als dem Süden Deutschlands. Bei einer Mitte 2009 in RELPAED durchgeführte nicht-repräsentativen Umfrage zu verschiedenen Unterrichtskonzepten bekam „mein“ Modell des gemeinsamen RU sogar unerwartet viele, fast 30 Prozent der Stimmen. Negativ überrascht und teilweise auch unangenehm berührt haben mich dagegen Beiträge, die erkennen ließen, dass die Verfasser sich religiöses Lernen offenbar ausschließlich in einem konfessionellen Kontext vorstellen können und nicht-konfessionelle Formen von Religiösität nicht nur ablehnen, sondern mit ausgesprochen unsachlicher, manchmal geradezu wütender Polemik abqualifizieren. Mit meinen „verqueren Thesen“ sei ich „ein Totengräber des Religionsunterrichts“, da ich ihn „von innen aushöhle“. Religionslehrer wie ich seien „Vagabunden und freischaffende Religionskünstler statt Weggefährten des Glaubens“. Meine Aussage, ich sei zuerst Lehrer, nicht Theologe, empfand ein Kollege als „ungeheuerlich“. Nicht-konfessioneller RU bedeute zwangsläufig eine „Verwässerung des Glaubens“, sei Ausdruck einer theologisch inakzeptablen „Patchworkreligiösität“, animiere Schüler dazu sich „nach persön-lichem Geschmack einen Gott zusammenzubasteln“, biete Religion „wie in einem Weltanschauungs-Supermarkt“ an, weiche insbesondere „der Wahrheitsfrage“ aus, müsse notwendigerweise „ins Beliebige, in Allgemeinplätze abrutschen“. Kurz: „Ein Lehrer, der nur über Religion redet, aber kein Bekenntnis vertreten kann, der hat doch den Schülern nichts zu bieten und ist an der Schule fehl am Platz.“

Ich frage mich: Woher kommt diese emotional aufgeladene, verbal aggressive Abwehr gegenüber einer nicht konfessionell verorteten Religiösität? - Zwei Aspekte scheinen hier eine Rolle zu spielen, ein psychologischer und ein theologischer Aspekt: Ein Motiv könnte der verständliche Frust dezidiert „konfessorisch“ unter-richtender Religionslehrer sein, die genau damit heutige Schüler immer weniger erreichen können. Sich primär als Glaubenszeugen verstehende Lehrkräfte fühlen sich von meinen Thesen möglicherweise vor allem deshalb provoziert, weil ich nicht nur Verständnis für die distanziert-ablehnende Haltung der Schüler äußere, sondern selbst so - in ihren Augen: theologisch inakzeptabel - denke und argumentiere wie die Schüler. (Der folgende RELPAED-Beitrag einer Kollegin ist insofern eher untypisch: „Wozu heute immer noch konfessioneller RU erteilt wird, ist auch mir nicht mehr nachvollziehbar, da sich immer mehr Schüler überhaupt nicht mehr für diese Art Religion interessieren ...“).
Das zweite Motiv mag auf den ersten Blick überraschen: Vor allem exklusiv christlich beheimatete Religions-lehrer haben möglicherweise ein Problem mit - Religion. Denn für sie darf es im RU eigentlich gerade nicht um „Religion“ gehen. Religion ist aus ihrer Sicht der ausdrücklich falsche Weg zu Gott, steht geradezu im Widerspruch zum christlichen Glauben. Religion ist Unglaube, sagen sie, ist Menschenwerk, ist Hybris. Der Mensch könne und dürfe sich nicht selbst auf den Weg zu Gott machen; das sei ein ebenso anmaßender wie vergeblicher Versuch. Nur Gott selbst könne sich - gleichsam von oben herab - dem Menschen „offenbaren“ und zuwenden. Der christliche Glaube sei daher etwas völlig anders als „Religion“.

Ich frage mich: Könnte es sein, dass vielen Religionslehrern die sogenannte „dialektische Theologie“, Anfang des 20. Jahrhunderts als Protest gegen die liberale Theologie entstanden, noch so tief in den Knochen steckt, dass sie bis heute kein gutes Haar an - konfessionsunabhängigen - religiösen Erfahrungen und Lernwegen lassen können? Dass ihnen die spezifisch christlichen Antworten ungleich wichtiger sind als die allen Menschen gemeinsamen religiösen Fragen, wobei Religion mit Paul Tillich verstanden werden kann als „das, was mich unbedingt angeht.“ - Auf persönlicher Erfahrung basierende Religiösität (statt auf Tradition und Bekenntnis fixierte Konfessionalität), Spiritualität (statt spezifisch kirchlich-christliche Frömmigkeit und vermeintliche Rechtgläubigkeit); Erfahrungen mit Kontemplation, mit fernöstlicher Philosophie, Religion und Spiritualität, Meditation und Achtsamkeit als Übungsweg; Erfahrung der Einheit hinter den Gegensätzen, transpersonales Gottesbild, Mystik ... All dieses wird sogleich in die Esoterik-Ecke abgeschoben und mit der Aufschrift „Ist mit dem christlichen Glauben unvereinbar“ versehen. - Doch gerade dafür, für religiöse Erfahrungen, interessieren sich heute viele Schüler (und deren Eltern), während spezifisch christlich-dogmatische Themen oft nur ein müdes Achselzucken hervorrufen. Auch mir erscheint die Frage, was Konfessionen und Religionen miteinander verbindet, wie und was sie voneinander lernen, wie sie einander möglicherweise bereichen und korrigieren (!) können, viel spannender und fruchtbarer zu sein als das recht verkrampft wirkende Bemühen, fast ausschließlich an der Abgrenzung gegenüber Andersgläubigen und an der Schärfung des eigenen „Profils“ (einem Lieblingswort gegenwärtiger Religionspädagogik) zu arbeiten.
Insbesondere die Behauptung, das Christentum sei keine Religion wie andere Religionen, die Behauptung einer christlichen „Sonderoffenbarung“ Gottes und eine damit mehr oder weniger deutlich verbundene Abwertung anderer Zugänge und Wege zu „Gott“ überzeugt mich nicht mehr, verträgt sich immer weniger mit meinem religiösen Selbstverständnis, erscheint mir zunehmend eng(herzig) und anmaßend. Allerdings ist eine solche Haltung nicht auf die christliche Religion beschränkt, auch die beiden anderen monotheistischen Religionen neigen dazu, schlimmstenfalls auf fundamentalistische Weise, den eigenen Wahrheitsanspruch höher anzusetzen als es einer friedlichen Koexistenz der Religionen gut tut. - Allen religiösen „Exklusivisten“ wünschte ich etwas mehr von der toleranten, gelassenen, aber durchaus nicht unkritischen Haltung eines tief religiösen Menschen wie Hermann Hesse, der vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen mit verschiedenen Religionen Anfang der 1950er Jahre zu der Auffassung kommt: "Ich glaube, eine Religion ist so gut wie die andere. Es gibt keine, in der man nicht ein Weiser werden könnte, und keine, die man nicht auch als dümmsten Götzendienst betreiben könnte."
Im selben Jahr (1952) gab der Schweizer Theologe Karl Barth, der als Initiator und bedeutendster Vertreter der dialektischen Theologie gilt, in einem Gespräch in Princeton besonders unverblümt und unzensiert zu Protokoll, was er von Religion hält: „Die schlimmste Sache der Welt ist Religion, und die Bibel ist gegen Religion.“ - Wenn ich mir dieses Statement eines der größten Kirchenlehrer des 20. Jahrhunderts vor Augen führe, dann muss ich mich über den heftigen Widerspruch konfessionell beheimateter Religionslehrer gegen mein Engagement für einen nicht-konfessionellen, gemeinsamen RU eigentlich nicht mehr wundern ...

Welche Schlüsse ziehe ich nun aus all dem? - Mein Anliegen, möglichst viele Religionspädagogen und vor allem die Kirchenleitungen von meiner Vorstellung eines gemeinsamen, nicht mehr konfessionsgebundenen RU zu überzeugen, ist ganz offensichtlich gescheitert. Die Mehrheit der Religionspädagogen und die Amtskirchen wollen am konfessionellen RU festhalten, wollen ihn allenfalls (bzw. notgedrungen) im Sinne konfessioneller Kooperation bzw. „konfessioneller Gastfreundschaft“ öffnen.
Soll ich nun dennoch weiterhin mein ursprüngliches Anliegen verfolgen? Das würde wenig Sinn machen: ohne eine konstruktive Reform- und Kooperationsbereitschaft seitens der Religionsgemeinschaften ist ein gemeinsamer RU nicht zu machen.
Naheliegender und vermutlich aussichtsreicher wäre es, meinen Reformvorschlag künftig auf der Seite bzw. unter dem Dach von „Pro Ethik“ weiter zu verfolgen und ggfs. zu modifizieren. (In Berlin gab es 2009 auch eine - von den Amtskirchen heftig kritisierte - Initiative „Christen pro Ethik“.) Angesichts der Gesprächsverweigerung seitens der Kirchen sollten die Befürworter eines gemeinsamen RU sich künftig für einen, im Buch als „die zweitbeste Lösung“ bezeichneten, obligatorischen Ethikunterricht einsetzen - und dafür, dass dort (in einem Integrationsfach „Ethik und Religion“?) künftig der Lernbereich Religion umfassender, sachgemäßer und authentischer als im bisherigen Ethikunterricht thematisiert und beleuchtet wird. Dazu bedarf es - und dieses würde auch für das Modell des gemeinsamen RU gelten - der Erarbeitung und Implementierung einer neuen Fachdidaktik: Während derzeit der RU notwendigerweise fast ausschließlich auf unterschiedlichen konfessionellen Didaktiken basiert (daher: evangelische, katholische Religionslehre ...), befindet sich die Konzeption einer nicht konfessionsgebundenen „Fachdidaktik Religion“ erst in ihren Anfängen.

Die Zukunft scheint jedenfalls dem Ethikunterricht als dem schulischen Pflichtfach zur Vermittlung ethischer und religiöser Bildung zu gehören, und die Amtskirchen tragen derzeit kräftig dazu bei - dank ihrer kurzsichtigen Verweigerungshaltung gegenüber einer eingreifenden Reform des RU. Je heftiger die Kirchen ihre konfessio-nellen Fähnchen schwenken, umso mehr befördern sie die Ablösung des konfessionellen RU durch einen flächendeckenden und inhaltlich modifizierten „Ethikunterricht für alle“. 



Text 4

Zwischenbilanz und persönliche Schlussfolgerungen (Mitte/Ende 2010)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausführliche Bestandsaufnahme der insgesamt sehr ernüchternden Resonanz von Seiten beider Amtskirchen, des RPI Loccum, der grünen LAG ChristInnen, des ANR, zuletzt auch von Seiten des PTI Hamburg. Persönliche Schlussfolgerung: Ab 2011 Abkehr von bisherigen konzeptionellen Überlegungen  und Hinwendung zum Modell eines Pflichtfaches Ethik/Religionskunde

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beide Amtskirchen (-leitungen) und ebenso die von mir kontaktierten religionspädagogischen Institute (PTI Hamburg, RPI Loccum) lassen nach meinen bisherigen Erfahrungen (Stand ca. Ende 2010) so gut wie keine Gesprächsbereitschaft bezüglich meines vor allem an die Adresse der evangelischen und der katholischen Kirche gerichteten Reformvorschlags erkennen. Das schließe ich aus folgenden (und ähnlichen) Beobachtungen:


1.

Eine Mail von Juli 2008 an den Leiter des PTI Hamburg (geschrieben im Zusammenhang mit meiner Arbeit am Manuskript „Religion gemeinsam lernen“) mit der Bitte um ein Gespräch blieb - jedenfalls zunächst (s. unten Punkt 10) - unbeantwortet. (Das Hamburger Modell „Religionsunterricht für alle“ war das Konzept, an dem ich im Blick auf meinen Reformvorschlag positiv anknüpfen wollte.)



2.
Trotz mehrfacher Nachfrage bekam ich keinerlei Antwort  von dem damaligen EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber bzw. dem zuständigen Schulreferenten Matthias Otte vom Kirchenamt der EKD auf mein Schreiben vom 06.12.08, gerichtet an Bischof Huber und Erzbischof Zollitsch, das Bezug nahm auf die große Berliner Tagung vom 04.12.08 („Religion an öffentlichen Schulen“)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Dass ich mich durchaus mit einer gewissen „Einsatzbereitschaft“ darum bemüht hatte, eine Antwort von Bischof Huber bzw. von Oberkirchenrat Matthias Otte zu bekommen, zeigt die folgende Begebenheit, die ich hier einmal, zur Auflockerung der ansonsten eher ernsten Angelegenheit, auf eine etwas leichtere Art erzählen möchte; die beiden Herren mögen es mir verzeihen:

Beim 32. Deutschen Evangelischen Kirchentag Ende Mai 2009 in Bremen (die Stadt liegt nicht weit entfernt von meinem Wohnort) nutzte ich eine auch angesichts des Kirchentagsmottos („Mensch, wo bist du?“) passende Gelegenheit, als der Bischof im Außenbereich des weitläufigen Messegeländes und umgeben von seinen Bodyguards nach Beendigung eines Interviews beim Fernsehsender Phoenix gerade abgeschminkt wurde und mir folglich nicht gut aus dem Weg gehen konnte, um ihn auf die immer noch ausstehende Antwort auf mein Schreiben vom 6. Dezember 2008 anzusprechen.

Der Herr Bischof wusste - erstaunlicher Weise - sofort, worum es ging, und meinte dann, schon halb im Umdrehen, seine Brille aber rasch noch aufsetzend um besser sehen zu können, wer ihm da so taktlos aufgelauert hatte: „Der Otte sollte Ihnen doch antworten!“ - um im nächsten Augenblick, von den Bodyguards, die mich mit den Worten „Bischof Huber muss leider jetzt ...“ freundlichst stehen ließen, sanft an den Schultern noch etwas weiter in Richtung Messehalle 5 gedreht, auf kürzestem Weg seinem nächsten Interview-Termin zuzustreben.

Meine Bemerkung: „Hat er aber nicht!“ muss der an diesem Tag besonders viel gefragte Bischof und EKD-Ratsvorsitzende noch gehört haben, bevor er, mit wehendem Kirchentags-Schal, im gläsernen Eingang jener Messehalle meinen Blicken entschwand ...

(Trotz meiner erneuten Nachfrage habe ich von "dem Otte", obwohl er mir schon Anfang des Jahres, nach telefonischer Rückfrage, eine schriftliche Antwort in Aussicht gestellt hatte, bis heute keine bekommen. - Vielleicht schreibt Otte ;-)) mir ja mal hier ins Gästebuch ...)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich war damals nach Bremen gefahren, weil an diesem Tag im St. Petri-Dom u.a. auch ein Vortrag mit dem Titel „Religion gemeinsam lernen - neue Perspektiven für die Schule“ stattfand, in dem die Referentin von  überwiegend positiven Erfahrungen mit religionskundlichem Unterricht in der Schweiz - dem neuen Schulfach „Religion und Kultur“- berichtete.


3.
Dr. Andreas Verhülsdonk vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz schickte zwar ein ausführliches und sehr freundlich formuliertes Antwortschreiben, ließ aber keinen Zweifel daran, dass die katholische Kirche am konfessionellen RU festhält und einen gemeinsamen RU strikt ablehnt.

Neuere Verlautbarungen lassen zudem erkennen, dass man katholischerseits der Konfessionalität des RU künftig ein eher noch größeres Gewicht beimisst, den RU offenbar wieder zur „Kirche in der Schule“ machen möchte. - Erzbischof Zollitsch: „Lehrerinnen und Lehrer, die Religionsunterricht erteilen, stehen vor allem als Zeugen ihres Glaubens vor der Klasse ... Deshalb müssen die Kirche Menschen mit reflektierter und ansteckender Glaubensüberzeugung als Lehrerinnen und Lehrer gewinnen - Frauen und Männer, die Schülerinnen und Schüler über die Wissensvermittlung hinaus zur Begegnung mit Gott führen ... Je weniger die Vermittlung des Glaubens in den Familien beheimatet ist, desto mehr kommt es darauf an, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren Glauben mit den Schülerinnen und Schülern teilen, sie anstecken und ihren Glauben ein Stück weit mittragen ...“ (kat.net. vom 19.11.2009)

Auf einer religionspädagogischen Tagung mit dem Titel „Besser gemeinsam? Zur Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“, meldeten sich Anfang 2010 zwei hochrangige Kirchenvertreter (evang. / kath.) mit der Aussage zu Wort: „Die Zeit eines profilierten und konfessorischen Religionsunterrichts ist keineswegs vorbei. Die gesellschaftlichen Verhältnisse fordern den konfessionell getrennten Religionsunterricht mehr denn je.“ (Oberkirchenrat Dr. Feld und Prof. Dr. Nordhofen; das Referat ist auch im Internet zugänglich unter www.schule.bistumlimburg.de)


4.
Im Mai 2009 Mail an Katrin Göring-Eckardt, Anfang September Zusendung meines (gerade erschienenen) Buches:

„Ich möchte versuchen, Sie für ein Projekt zu begeistern, das Sie vielleicht als Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und in Ihrer Funktion als Präses der EKD-Synode interessieren könnte.
In der anhaltenden und immer mal wieder (s. Berlin) heftiger werdenden Diskussion über konfessionellen RU vs. staatlichen Ethikunterricht wird m.E. übersehen, dass es hier eine Alternative geben könnte, die die wichtigsten Vorzüge beider Konzeptionen in sich vereinigt (ein konfessioneller RU ermöglicht authentische Innenperspektive / Ethikunterricht ermöglicht gemeinsamen Unterricht) und die unbestreitbaren Nachteile (übereinander statt miteinander sprechen im konfessionellen RU / Verkürzung von Religion auf “Religionskunde“ im Ethikunterricht) vermeidet: Ich meine das Modell eines vom Staat und den Religionsgemeinschaften gemeinsam verantworteten interreligiösen bzw. integrativen Religionsunterrichts. Dieser könnte auf der Basis des Art. 7,3 GG stehen, wenn die Religionsgemeinschaften sich ... auf gemeinsame Grundsätze im Blick auf den schulischen RU verständigen könnten ...“

Keine Antwort - weder von der christlichen Bündnisgrünen noch von der Vorsitzenden der EKD-Synode.


5.
Auch die im Oktober 2009 neu gewählte EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann, der ich das Buch beim „Bildungs-Kirchentag“ in Hannover (Dez. 2009) persönlich und mit der Bitte um eine Stellungnahme überreichen konnte, hat sich zu meinem Reformvorschlag nicht geäußert. - Das erstaunt mich umso mehr, als ich mich mit Frau Käßmann in den letzten Jahren schon mehrfach, in Mails und auch in einem persönlichen Gespräch, über religionspädagogische Fragen ausgetauscht habe. (Eine Erklärung dürfte dann aber ihr plötzlicher Rücktritt als Ratsvorsitzende und Landesbischöfin im Februar 2010 sein.)


6.
Die in Niedersachsen (!) für den Schulbereich bzw. den  Religionsunterricht zuständige (!) Oberlandes- kirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track informierte ich Anfang Oktober 2009 über mein Buchprojekt und bat sie um ein Gespräch:

„ ... Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen (ich unterrichte derzeit auch Klassen, in denen nur noch die Hälfte der Schüler evangelisch ist - nicht in einer multikulturell geprägten Großstadt, sondern am Rand der Lüneburger Heide ...) und angesichts der bildungspolitischen Auseinandersetzung um die Frage, wie Religion und Ethik in einer zunehmend säkularen, pluralistischen Gesellschaft an unseren Schulen künftig vermittelt werden sollen, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein gemeinsamer, nicht mehr konfessionsgebundener RU möglicherweise als das angemessenere und zukunftsfähigere RU-Konzept angesehen werden muss ... Ich möchte Sie einladen, sich etwas näher mit meinem religionspädagogischen Lernweg zu beschäftigen, der mich jetzt dazu gebracht hat, meine Erfahrungen und Schlussfolgerungen in einem Buch zu veröffentlichen. Es würde mich freuen, wenn wir nach Ihrer Lektüre des Buches in ein Gespräch darüber kommen könnten.“

Mitte November antwortete Frau Gäfgen-Track, sie könne solchen Hinweisen nicht immer in der gewünschten Form nachgehen. Sie registriere aber sehr wohl, wenn Bücher zu einem bestimmten Thema geschrieben würden und sie komme gelegentlich im Rahmen einer Vortragsverpflichtung darauf zurück. Allerdings sei es ihr nicht möglich, solche Bücher gründlich zu lesen und dann zu einem Gespräch darüber zur Verfügung zu stehen.



7.
Im Okt. 2009 Email an die Programmplaner des 2. Ökumenischen Kirchentages (Mai 2010) in München:

„ ... Ich bin sehr daran interessiert mit den Kirchen in ein Gespräch über diese Thematik zu kommen, denn das Buch ist vor allem ein Appell an die Kirchen(leitungen), sich künftig stärker einer solchen Diskussion zu stellen ... Sehen Sie eine Möglichkeit, dass ich mich - trotz der vermutlich schon weit fortgeschrittenen Planungen - mit meinem Anliegen in irgendeiner Weise noch am thematischen Programm des ÖKT beteiligen könnte? ...“

Keine Antwort.


8.
Am 05.02.2010 Mail an das Religionspädagogische Institut Loccum, an die verantwortliche Redakteurin des „Loccumer Pelikan“. (Als religionspädagogisches Institut der Hannoverschen Landeskirche ist das RPI u.a. zuständig für die Fortbildung der ReligionslehrerInnen in Niedersachsen.)

„Ich wundere mich ein wenig darüber, dass inzwischen zwar mehrere katholisch beheimatete Fachzeitschriften (RU heute; imprimatur; zuletzt auch die "Katechetischen Blätter") das Buch besprochen haben, aber meines Wissens bisher noch keine Zeitschrift aus dem protestantischen Norden bzw. aus dem Bereich evangelischer Religionspädagogik. ... Daher meine Frage: Ist eine Besprechung im Pelikan - für das Mai-Heft oder für später - geplant?

Die Antwort, Anfang März:

„Leider sind in den nächsten Ausgaben die Seiten schon mit geplanten Artikeln sehr gefüllt, und die wenigen Rezensionen, die wir noch abdrucken, sind themenorientiert ausgesucht. Ich bedanke mich für Ihr Interesse ...“


9.
Zuletzt (im April 2010) sprachen sich nicht nur die nds. LAG Christinnen und Christen bei den Grünen (Abstimmung am 12.04 in Hannover), sondern auch der nds. Religionslehrerverband ANR (auf einer Vorstands-Tagung Ende April 2010 in Goslar) gegen die von mir vertretene Konzeption eines gemeinsamen RU aus; beide votierten stattdessen für eine modifizierte Fächergruppen - Lösung (nach dem Modell von Hans-Georg Babke, Braunschweig)

In einem - noch inoffiziellen - Schreiben teilt mir der stellvertr. Vorsitzenden des ANR im Mai 2010 mit (Hervor-hebungen von mir):

„Wir teilen Ihre Auffassung, dass die bisherigen Konzeptionen eines rein konfessionellen, aber auch eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts nicht mehr zeitgemäß sind. Auch teilen wir Ihre Auffassung, dass alle größeren Religionsgemeinschaften sowie die große Masse der konfessionslosen Menschen für einem neuen Religionsunterricht zusammengeführt und an der Gesamtkonzeption beteiligt werden sollen. Wir halten es aber im Unterschied zu Ihnen nicht für sinnvoll, eine Konzeption an die Kirchen heranzutragen, die das ständige gemeinsame Unterrichten aller Kinder und Jugendlichen in einem Klassenverband beinhaltet, die den genannten Gruppen angehören. Wir bevorzugen als deutschlandweit zu fördernde Struktur ein Konzept des Wechsels zwischen Phasen der Einheit aller und der Differenzierung nach Konfessionen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen (vgl. Position von Hans-Georg Babke).“



10.
Kaum noch überrascht hat mich dann die späte „Antwort“ von Folkert Doedens aus Hamburg auf meine Anfrage vom Juli 2008 (s.o. Punkt 1): Auf einem religionspädagogischen Kongress „Zukunftsfähige Schule“ Anfang November 2010 in Goslar referierte Herr Doedens, der ehemalige Leiter des PTI Hamburg, über den - und das war mir neu - offenbar exklusiv gemeinten „Hamburger Weg“ (das Modell eines „Religionsunterrichts für alle“) und warnte ausdrücklich davor, diesen als „religionspädagogischen Exportartikel“ zu verstehen, „den man anderswo einfach übernehmen könnte.“ Damit war dann wohl auch ich gemeint, und meine Bitte um ein Gespräch war nun endlich beantwortet ...


Mein erstes Fazit aus all diesen Erfahrungen:

Beide Amtskirchen, ebenso deren religionspädagogischen Institute, sind an einer ernsthaften Diskussion, geschweige denn einer schrittweisen Umsetzung eines gemeinsamen Religionsunter-richts offensichtlich nicht interessiert. Das kann ich nur schwer nachvollziehen, muss es aber so erst einmal zur Kenntnis nehmen.

Dass mein Buch fachlich zu wenig fundiert und daher kaum diskussionswürdig wäre, kann nicht der Grund sein; von einer einhellig negativen Resonanz auf das Buch kann gar keine Rede sein, im Gegenteil: Es gab bisher nicht nur überwiegend positive Buchrezensionen in Fachzeitschriften (u.a. in imprimatur, in RU heute, im Evangelischen Buchberater, zuletzt im April-Heft von „Zeitzeichen“ ...), es gibt deutliche Zustimmung und interessierte Rückfragen von Seiten des Grundschulverbandes, mit Einschränkungen auch des nds. Religionslehrerverbandes und nicht zuletzt von Teilen der Bündnisgrünen (inzwischen allerdings mehr von Seiten der LAG Schule und der LAG Weltanschauung und Staat).

Eher dürfte der Grund darin liegen, dass die Kirchen und die kirchennahe Religionspädagogik, offenbar auch die grünen ChristInnen, zu wirklich weitreichenden Reformen nicht bereit sind. (Der Rezensent im „Ev. Buchberater“ weist zu Recht darauf hin, dass die im letzten Kapitel meines Buches skizzierten 10 Schritte zur praktischen Umsetzung des Reformkonzepts „allesamt ein Abrücken der Religionsgemeinschaften von ihren bisherigen Positionen zur Voraussetzung hätten.“)

So werde ich mich wohl künftig, gemeinsam mit gleich gesinnten Mitstreitern aus Parteien und Verbänden, für die „zweitbeste Lösung“ engagieren: für eine Stärkung und eine auch qualitative Verbesserung der Lerndimension „religiöse Bildung“ in einem gemeinsamen, für die Schüler obligatorischen Pflichtfach Ethik.

Der konfessionelle Religionsunterricht, wie ihn insbesondere die Amtskirchen heute offenbar (wieder) verstehen, nämlich als Bekenntnisunterricht, in dem ihrer Kirche loyal ergebene, zumindest sich ausschließlich dort beheimatet fühlende Religionslehrer als „Zeugen des Glaubens“ auch die SchülerInnen vor allem konfessionell beheimaten sollen, kann - angesichts von zuneh-mender Säkularität und Multireligiösität - dem Bildungsanspruch unserer Schüler in Sachen Religion nicht mehr gerecht werden.

Das aber sollten Eltern wissen, wenn sie ihr schulpflichtiges Kind in der Grundschule anmelden. Sie sollten wissen, dass Religionsunterricht heute offenbar wieder „Kirche in der Schule“ ist, wie in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts: ein „bekenntnisgebundener, dogmatischer Unterricht“, in dem „die Heilslehre und die sonstigen Glaubenssätze mit absolutem Geltungsanspruch vorgetragen werden.“ Das wissen Eltern in der Regel nicht - sie sollten künftig aber genau darüber besser informiert werden. Denn dann könnten sie sachgemäßer entscheiden, ob sie ihr Kind zu einem solchen kirchlichen „Unterricht“ unter dem Dach der öffentlichen Schule anmelden möchten.

Um Eltern angemessen über den RU informieren zu können, sollten künftig auch Fragen wie die folgenden näher untersucht, geklärt und die Ergebnisse bekannt gemacht werden:

- Wie legitimiert sich aus pädagogischer Sicht ein Schulfach Religion angesichts des Faktums, dass eine wirkliche Religions-Didaktik (d.h. eine religionswissenschaftliche Fachdidaktik) bis heute weitgehend fehlt? Der herkömmliche RU basiert, als erklärtermaßen konfessioneller Unterricht, logischerweise weitestgehend auf einer nur theologisch-konfessionellen Didaktik.

- Man müsste Eltern darüber aufklären, wie heftig im 20. Jahrhundert gerade Theologen, allen voran der „evangelische Kirchenvater“ Karl Barth, das Sprechen und Nachdenken über Religion (über Religiosität, Spiritualität ...) geradezu verteufelt haben. (Zitat Barth: “Die schlimmste Sache der Welt ist Religion, und die Bibel ist gegen Religion.“ Und: „Religion ist Unglaube.“) - Die von dem Religionspädagogen Kabisch bereits vor ca. 100 Jahren gestellte Frage „Wie lehren wir Religion?“ war in der Tat die grundlegende, religionspäd-agogisch richtige, jedoch bis heute nicht überzeugend beantwortete Frage an den schulischen RU.

- Eine naheliegende, bisher aber ebenfalls kaum untersuchte Frage lautet: Inwieweit ist eigentlich der konfes-sionelle RU, vor allem in der Grundschule, wo neuerdings - im so genannten „Performativen Religionsunterricht“ - religiöse Vollzüge (etwa beten, gesegnet werden ...) gezielt „inszeniert“ werden, mit dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot vereinbar, wie sie insbesondere für die politische Bildung an öffentlichen Schulen als didaktische Grundsätze maßgeblich sind (so genannter „Beutelsbacher Konsens“)?

- Zu fragen ist des Weiteren: Inwieweit fördert konfessioneller RU die Religionsmündigkeit der Schüler? Könnte es sein, dass er diese vielmehr beschränkt, behindert? (Merkwürdig, dass der Begriff der Religionsmündigkeit in der religionspädagogischen Standard-Fachliteratur eher selten begegnet: Im 460 Seiten starken „Handbuch Religionsdidaktik Grundschule“ (2006) etwa sucht man dieses Wort in einem immerhin sieben Buchseiten umfassenden Stichwortregister vergebens, ebenso den Begriff „Religionsfreiheit“.)

- Das Schulfach Religion („Reli“) mag ein bei vielen Grundschüler/innen beliebtes Fach sein: Meist ist die Religionslehrerin eine sensible, freundliche und engagierte Lehrkraft, sie kann spannende Geschichten aus der Bibel erzählen, es wird im RU viel (mehr als in anderen Schulfächern) gespielt, gemalt, gesungen, gebastelt - doch was lernen Grundschüler im Fach Religion eigentlich über Religion? Was heißt hier „religiöse Grund-bildung“, was konkret ist die religiöse „Kompetenz“, die etwa ein PISA-Test messen könnte? Warum gibt es keinen PISA-Test oder Vergleichbares für das Schulfach Religion? - Vielleicht, weil man den Nachweis fürchtet (als Insider ahnt oder weiß man es längst), dass der immense Aufwand für den Religionsunterricht (rund 1000 Stunden Religion in einem Schülerleben, ein Riesenangebot an Schulbüchern und Medien, ein beispiellos reichhaltiges Fortbildungsangebot ...) in einem grotesken Missverhältnis zum „Output“ dieses Faches steht?

- Schließlich eine naheliegende - doch kaum einmal vernehmlich gestellte - Frage an die Eltern: Welchen Religionsunterricht wünschen sie sich für ihr Kind? Einen konfessionsgebundenen, die Schülerinnen und Schüler separierenden - oder einen gemeinsamen Religionsunterricht?


Meine Schlussfolgerung aus all diesen Überlegungen: Ich werde mich künftig ausschließlich für die Einrichtung eines Pflichtfachs Ethik und Religionskunde engagieren. Eine Reform des konfessio-nellen Religionsunterrichts (etwa dergestalt, wie es dem ANR derzeit vorschwebt) ist nicht mehr mein Thema bzw. meine „Baustelle“, folglich sind auch die Kirchen nicht mehr meine Ansprech-partner. Im Blick auf die Einrichtung eines neuen - staatlichen - Unterrichtsfaches sind das vielmehr vorrangig die im nds. Landtag vertretenen Parteien (insbesondere Bündnis 90/Die Grünen und SPD), Verbände wie der nds. Fachverband Werte und Normen e.V. (organisiert im Fachverband Ethik), die GEW und der Grundschulverband.




Text 5

Ein gemeinsames Pflichtfach „Ethik und Religionskunde“ plus konfessioneller Religions-unterricht (März 2011)

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zunächst ein - knapp formuliertes - Plädoyer für ein Pflichtfach „Ethik und Religionskunde“ plus konfessioneller RU; dann vor allem eine kritische Auseinandersetzung mit m.E. unredlichen Argumenten der Amtskirchen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Wie sollen Religion und Ethik an unseren Schulen künftig unterrichtet werden? Ein Kompromiss - jenseits eines fragwürdigen Wahlzwangs „Religion oder Ethik“ - könnte so aussehen: Ein gemeinsamer, neutral informierender Unterricht „Ethik und Religionskunde“ wird als Pflichtfach für alle eingeführt. Der konfessionelle (evangelische, katholische, islamische ...) Religionsunterricht bleibt als ein zusätzlich wählbares Bildungsangebot bestehen.

In einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft wie der unseren brauchen alle Schüler/innen eine fundierte religionskundliche Bildung, d.h. ein möglichst breites Orientierungswissen über Religionen und Weltanschauungen. Wir brauchen daher an den öffentlichen Schulen einen gemeinsamen und obligatorischen Unterricht in Ethik/Religionskunde, der Kinder und Jugendliche auf dem Weg gemeinsamen schulischen Lebens und Lernens befähigt, „mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen friedlich zusammen zu leben“ (so der niedersächsische Fachverband Werte und Normen).
Konfessioneller Religionsunterricht könnte bestehen bleiben als ein zusätzliches Bildungsangebot für Schüler/innen, die - bzw. deren Eltern - über das allgemein bildende Pflichtfach Ethik/ Religionskunde hinaus auch noch einen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht wünschen.


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Bildlich gesprochen: Alle brauchen zunächst einmal „feste Schuhe“ für draußen und unterwegs, und einige möchten manchmal auch „Hausschuhe“ tragen. Alle Schüler/innen benötigen auf ihrem Bildungs-Weg im Lernbereich Religion und Ethik die festen Schuhe für den Dialog und das Zusammenleben mit Andersdenkenden bzw. Andersgläubigen. Die bekommen sie in einem allgemein bildenden, möglichst neutral informierenden Ethik/Religionskunde-Unterricht. Konfessionell stärker gebundene bzw. an einem bestimmten religiösen Bekenntnis besonders interessierte Schüler/innen, die in der Schule zusätzlich auch noch zeitweise unter sich sein (konfessionell „zu Hause“) und ein Bekenntnis auch aus der Innenperspektive näher kennen lernen möchten, bekommen im konfessionellen Religionsunterricht zu ihren festen Schuhen noch ein Paar Hausschuhe dazu.

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Die von den Amtskirchen vertretene Auffassung, christlich getaufte Kinder bzw. deren Eltern wünschten nicht nur, sondern hätten nach Art. 4 GG („Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“) sogar einen Rechtsanspruch auf konfessionell getrennt erteilten Religionsunterricht, ein gemeinsamer und überkonfes-sioneller Unterricht sei ihnen zudem „nicht zumutbar“, ist m.E. nicht überzeugend und, da teilweise wider besseres Wissen vertreten, auch unredlich:

Die Schule ist eine Schule für alle und erfüllt einen Bildungsauftrag. Dazu gehört auch religiöse Bildung. Während der Schutz der ungestörten Ausübung einer Religion nicht zu den vordringlichen Aufgaben der öffentlichen Schule gehört (religiöse Praxis ist „Privatsache“), ist die Erziehung bzw. die Befähigung der Schüler/innen zur Religionsmündigkeit durchaus ein wichtiges Anliegen schulischer (Allgemein-) Bildung. Der Begriff der Religionsmündigkeit bezeichnet juristisch das an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters (in Deutschland: 14 Jahre) gebundene Recht eines jungen Menschen, selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Religionsmündigkeit setzt m.E. aber auch eine Befähigung zur Inanspruchnahme dieses Rechtes voraus, nämlich eine zuvor erworbene religiöse Bildung. Eine nicht nur formaljuristische, sondern auch inhalts-bezogene, religionspädagogisch qualifizierte Mündigkeit erlangt man jedoch nur begrenzt im konfessionellen RU, denn dieser kann zwar authentisch die Innenperspektive einer Religion bzw. Konfession beleuchten, es fehlt aber der neutrale, religionswissenschaftliche bzw. religionskundliche Blick von außen. Doch gerade der ist gefragt, wenn es um die Voraussetzungen für Religionsmündigkeit geht. Auch andere Religionen und Weltan-schauungen kann ein konfessioneller, von seiner Kirche beauftragter und bevollmächtigter Religionslehrer aufgrund eben dieser Bekenntnisbindung nicht unvoreingenommen vermitteln und erörtern, ist er doch von der Wahrheit seines Bekenntnisses überzeugt. - Nicht so der Schüler: Er soll ja, durch religiöse Bildung, erst religionsmündig werden. Er besitzt noch keine eigene, selbstbestimmte - allenfalls eine formale - Bekenntnis-bindung. Denn nicht er selbst, sondern seine Eltern hatten sich vor Jahren dafür entschieden, dass ihr Sohn getauft werden soll. Um aber - begründet und gut informiert - mehr und mehr selbst entscheiden zu können, ob bzw. inwieweit er diese Konfessionszugehörigkeit beibehalten möchte, braucht er eine neutrale, vergleichende, religiös orientierende d.h. eine religionskundliche Bildung. Allenfalls darauf - nicht auf die Konfessionalität des Religionsunterrichts - hat er m.E. tatsächlich einen Rechtsanspruch (vgl. Art. 2 und 4 GG: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses).

Die Auffassung, ein christlich getaufter Schüler dürfe nicht zur Teilnahme an einem religionskundlichen Unterricht verpflichtet werden, bedeutet letztlich, diesem Schüler eine angemessene religiöse Bildung vorzuent-halten, ihm stattdessen die Konfession der Eltern zuzuschreiben und ihm dadurch die Möglichkeit zu nehmen, sich selbstständig und eigenverantwortlich religiös zu orientieren und zu entscheiden.

Eine solche konfessionelle "Entmündigung“ kann man wohl kaum den Eltern vorwerfen - im Gegenteil. Es ist empirisch gut belegt, dass Eltern mehrheitlich (auch heute noch) ihre Kinder zwar taufen lassen, sie aber gleichwohl nicht religiös, jedenfalls nicht kirchlich-konfessionell, erziehen möchten. „Darüber soll mein Kind später einmal selbst entscheiden“, sagen sie. Dieser Befund spricht dagegen, dass Eltern mit der Taufe ihres Kindes zugleich den Wunsch bekunden, ihr Kind solle von nun an konfessionell erzogen und auch in der Schule konfessionell getrennt von Andersgläubigen unterrichtet werden. Genau das wird den Eltern aber von den Kirchen unterstellt („Christliche Eltern wünschen / erwarten / haben Anspruch auf bekenntnisgebundenen Religionsunterricht“) - und das nenne ich unredlich. Umfragen zum Religionsunterricht belegen vielmehr, dass Eltern zwar religiöse Bildung in der Schule wünschen und für wichtig erachten, nicht aber die konfessionelle Trennung im Unterricht.

Unredlich ist auch das Argument von kirchliche Seite, die niedrige Abmeldequote vor allem an Grundschulen spreche eindeutig für die Akzeptanz und Wertschätzung des konfessionellen RU. Die Abmeldequote ist an Grundschulen vielmehr (auch) deshalb in der Tat sehr gering

- weil Eltern ihrem Kind eine Außenseiterrolle (aufgrund der Nicht-Teilnahme am RU) ersparen möchten

- weil ein Alternativfach wie Ethik (und Religionskunde), Philosophieren mit Kindern, Werte und Normen o.ä. an Grundschulen derzeit in den meisten alten Bundesländern noch gar nicht existiert

- weil den Eltern der Unterschied zwischen konfessionellem Religionsunterricht und neutraler Religionskunde kaum bekannt ist bzw. sie kaum darüber informiert werden. Man lässt die Eltern in dem falschen Glauben, Religionsunterricht sei heute längst nicht mehr „Kirche in der Schule“, sondern vor allem „religiöse (und ethische) Bildung“ - und als solche im Grunde auch „der bessere Ethikunterricht“. Kaum einer klärt Eltern darüber auf, dass es im konfessionellen RU gerade nicht um religiöse Allgemeinbildung geht, sondern um die Einführung in den Glauben der Kirche(n), der den Kindern nicht nur nahe gebracht und erklärt, sondern ausdrücklich als „eine bestehende“ und zu glaubende „Wahrheit“ vermittelt wird.


Ich frage noch einmal: Aus welchen Gründen sollte christlich getauften Schüler/innen ein neutrales Pflichtfach Ethik/Religionskunde nicht zumutbar sein? Erscheint den Kirchen eine religionswissenschaftliche Darstellung des Christentums so bedrohlich? Jedenfalls scheint ihnen die „Beheimatung“ der (zumindest formell) konfessionsgebundenen Schüler/innen ungleich mehr am Herzen zu liegen als eine breite religiöse Bildung für alle. Dabei argumentieren die Amtskirchen in der Regel so: Zunächst (insbesondere im Blick auf Grund-schulkinder) müsse eine konfessionelle „Identität“ erworben bzw. gefestigt werden, erst auf dieser Grundlage sei - später - auch eine Begegnung, ein Dialog mit Andersgläubigen denkbar („zumutbar“). Ein durchgängig gemeinsamer Religionsunterricht sei aber auch dann nicht akzeptabel, allenfalls zeitlich begrenzte Phasen der Kooperation bzw. Integration.

Diesen Anachronismus eines konfessionellen Religionsunterrichts angesichts einer zunehmend multikulturellen und multireligiösen Realität an unseren Schulen - wo die Begegnung mit Anders- und Nichtgläubigen vom ersten Schultag an ja längst stattfindet (nur dort nicht, wo sie am naheliegendsten und pädagogisch produktivsten wäre!) - sollten wir beenden, wie dies im übrigen auch andere europäische Länder erwägen bzw. bereits getan haben.

***


Abschließend noch zwei Anmerkungen: 1. An vielen Schulen wird in der Praxis vermutlich bereits viel stärker religionskundlich gearbeitet als das offiziell geltende, konfessionelle RU-Konzept dies erlaubt, allerdings noch kaum - wohl am wenigsten - im Grundschulbereich. Auch ist der gemeinsame, im Klassenverband erteilte Religionsunterricht (also ein interkonfessioneller und meist auch interreligiöser Unterricht) in bestimmten Schulformen bzw. -stufen, meist aus pädagogischen und/oder schulorganisatorischen Gründen, schon fast die Regel; so etwa im Eingangsbereich der Grundschulen, an Gesamtschulen und - hier vor allem - an den berufsbildenden Schulen. Dennoch lassen die Kirchen keinen Zweifel daran, dass sie eine solche, nicht ausdrücklich als Ausnahme oder als Schulversuch genehmigte Praxis für unzulässig, sogar für verfassungs-widrig halten. Immer wieder einmal kommt es vor, dass eine seit vielen Jahren erfolgreiche und von allen Beteiligten - Schülern, Lehrern und Eltern - mit großer Zustimmung begleitete Praxis gemeinsamen Religions-unterrichts nach einem Einspruch von amtskirchlicher Seite abrupt beendet werden muss. (Jüngstes Beispiel: Gesamtschule Kürten, NRW, Ende 2010; vgl. Bericht des Kölner Stadtanzeigers vom 16.12.2010: „Aus für gemeinsamen Unterricht“.) - In religionspädagogischen Tagungen Anfang 2010 meldeten sich zwei hochrangige Kirchenvertreter des Bistums Limburg und der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau „in großer Einmütigkeit“ mit der These zu Wort: „Die Zeit eines profilierten und konfessorischen Religionsunterrichts ist keineswegs vorbei ... Die gesellschaftlichen Verhältnisse fordern den konfessionell getrennten Religions-unterricht mehr denn je“ - so Oberkirchenrat Dr. Feld und Prof. Dr. Nordhofen: „Besser gemeinsam? Zur Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts“, im Januar und März 2010. (Referat hier online zugänglich: www.schule.bistumlimburg.de)

2. Was mich sehr unangenehm berührt, wenn ich mir die Argumente der Kirchen zugunsten des konfessionellen RU näher ansehe, ist der Eindruck von Unredlichkeit und Opportunismus insbesondere auf Seiten der Kirchen-leitungen, der Schuldezernenten, der kirchlichen Bildungsexperten. - Ich war viele Jahre lang ein engagierter evangelischer Religionslehrer an niedersächsischen Grundschulen. Doch haben mich die Haltung und die „Argumentation“ der Kirchen (beider Kirchen) im Blick auf die überfällige Reform des Religionsunterrichts mehr und mehr von der Relevanz eines religionskundlichen Ansatzes überzeugt und mich zu einem Religionskunde-Lehrer gemacht.
Die oft einfach nur opportunistische, taktische Haltung der Kirche (Was nützt uns? - Und: Was kümmern uns die Konfessionslosen ... !), die restaurativen Tendenzen in der Religionspädagogik und der kirchlichen Bildungs-politik, das (wieder) zunehmende Ausblenden theologie- und kirchenkritischer Positionen im RU, die christlich vereinnahmende Sprache insbesondere der Grundschul-Lehrpläne und Religionsbücher („Wir Christen glauben ...“), die manchmal nur noch skurril wirkende kirchliche Sondersprache, das völlig abgehobene Reden über die Köpfe junger Menschen hinweg, all dieses mindert zusehends die Glaubwürdigkeit der Kirche und damit auch die Glaubwürdigkeit der Sache, für die sie steht bzw. stehen sollte. Vor diesem Hintergrund sollten beide Amtskirchen sich selbstkritisch fragen, ob der viel beklagte "Traditionsabbruch“ nicht in hohem Maße ein hausgemachter ist. Aus meiner Sicht spricht tatsächlich vieles dafür, dass dieser nicht etwa trotz der „1000 Schulstunden Religion“ stattgefunden hat und weiter stattfindet, sondern vielmehr als Folge eines anachronis-tischen Religionsunterrichts. Wobei dieser weitgehend selbst verschuldete Traditionsabbruch nicht etwa in der Mittelstufe beginnt, bei pubertierenden Jugendlichen, die verständlicherweise andere Dinge im Kopf haben. Er beginnt in der Grundschule.



Text 6

Land Niedersachsen verweigert notwendiges Bildungsangebot an Grundschulen (April 2011)

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Diskussionspapier für die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Schule von Bündnis 90/Die Grünen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Thema Bildung gilt zu Recht als ein Megathema des 21. Jahrhunderts. Begriffe wie Informations- und Wissensgesellschaft, Pisa-Studie, Bildungsstandards, Kompetenzorientierung, lebenslanges Lernen, Bildungs-gerechtigkeit, Schüler/innen mit Migrationshintergrund, Inklusion, frühkindliche Bildung u.ä. beherrschen die Schlagzeilen. Im Bundesland Niedersachsen wird derzeit heftig über die neu eingeführte „Oberschule“ gestritten.

Ich möchte auf ein vergleichsweise kleines, vermeintlich marginales bildungspolitisches Problem aufmerksam machen, das in den aktuellen Debatten nur gelegentlich mediales Interesse auf sich lenken kann. (So etwa im Frühjahr 2009, als in Berlin einige Monate lang sehr engagiert über den Stellenwert und die Problematik eines schulischen „Werteunterrichts“ diskutiert wurde.)
Zwar wird in der bundesdeutschen Öffentlichkeit die Frage, wie in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft Werte vermittelt werden sollen, keineswegs als unbedeutend angesehen; das Problem mangelnder Bildungsgerechtigkeit oder ein Thema wie „Oberschule oder IGS?“ brennt jedoch bildungspolitisch engagierten Bürgern und Politikern viel stärker unter den Nägeln als Fragen des Religions- und Ethikunterrichts.

Doch hat auch der Werteunterricht mit Bildungsgerechtigkeit zu tun, in gewissem Sinne auch mit dem Thema Inklusion, jedenfalls im Blick auf das Land Niedersachsen (und ein halbes Dutzend weiterer Bundesländer) und im Blick auf den Grundschulbereich. Nicht zuletzt hat die Frage der Wertevermittlung in der Schule mit einem derzeit durchaus viel diskutierten Thema, nämlich dem Islamunterricht, zu tun. - Es gilt auf einen bildungs-politischen Missstand aufmerksam zu machen, der selten öffentlich und mit dem nötigen Sachverstand diskutiert wird, weil er entweder nicht genügend wahrgenommen oder aufgrund mangelnden Problembewusstseins nicht wirklich als ein bildungspolitisch unhaltbarer, dringend reformbedürftiger Zustand erkannt wird.

Der Misstand ist ein fehlendes, staatlicherseits verweigertes Bildungsangebot für eine beträchtliche Anzahl von Schüler/innen: Während für alle evangelischen und katholischen Grundschüler/innen in Niedersachsen nahezu flächendeckend ein konfessioneller, d.h. inhaltlich von den Kirchen verantworteter Religionsunterricht angeboten wird, den viele Eltern zugleich als einen angemessenen „Werteunterricht“ verstehen, gibt es für alle anderen Grundschüler in Niedersachsen (für ca. 25 bis 30 Prozent der Gesamtschülerschaft !) kein staatliches, weltanschaulich neutrales Bildungsangebot im Bereich Ethik / Religionskunde. Allen nicht -christlichen Kindern in Niedersachsen - jedem vierten Grundschulkind - wird so ein werteorientiertes, ethisch-religionskundliches Bildungsangebot vorenthalten. Erst ab Klasse 5 haben Schüler/innen hierzulande die Möglichkeit, einen nicht konfessionsgebundenen Werteunterricht, nämlich das Fach Werte und Normen, zu besuchen. In diesem Fach werden laut nds. Schulgesetz „religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen“ vermittelt (§ 128 NSchG).

Der zu Zeiten einer „christlichen Volkskirche“ (ca. 96 Prozent der Deutschen waren Kirchenmitglieder) in der Nachkriegszeit etablierte und trotz massiv veränderter Rahmenbedingungen bis heute andauernde Ist-Zustand, nämlich die faktische Privilegierung des konfessionellen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen und das Fehlen eines ethisch-religionskundlichen Unterrichts im Grundschulbereich, ist aus heutiger Sicht nicht mehr akzeptabel, er verstößt gegen kulturelle Grund- und Menschenrechte und ist schon deshalb nicht länger tolerierbar. Der Staat missachtet und verletzt hier das in der Landesverfassung garantierte Grundrecht auf Bildung (Art. 4 Abs. 1) und macht sich zudem einer Ungleichbehandlung christlicher und nichtchristlicher Schüler/innen schuldig. Auch letztere haben Anspruch auf religionskundliche Bildung, denn diese gehört zur Allgemeinbildung - und wird angesichts von Globalisierung und Multikulturalität zunehmend wichtiger, insbe-sondere als Voraussetzung für den Erwerb einer interkulturellen bzw. interreligiösen Dialogkompetenz.

Zwar enthält das Grundgesetz kein definitives Recht auf Bildung, jedoch ergibt sich ein solches aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. So verbietet es das elementare Grundprinzip der Menschen-würde, Menschen Bildungschancen willkürlich vorzuenthalten. Das Prinzip der Gleichberechtigung verbietet es, Menschen „wegen (...) des Glaubens, der religiösen (...) Anschauungen (...) beim Erwerb von Bildung zu benachteiligen oder zu bevorzugen“ (Art. 3 GG).
Die Bundesrepublik Deutschland hat zudem verschiedene internationale Abkommen unterzeichnet, die das Recht auf Bildung beinhalten, u.a. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966 / BRD 1973) und die UN-Kinderrechtskonvention (1989 / BRD 1992)
Sowohl in der nds. Landesverfassung (Art. 4: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung“) als auch im nds. Schulgesetz ist das Recht auf Bildung ausdrücklich festgeschrieben: „(1) Das Land ist verpflichtet, ... das Schulwesen so zu fördern, daß alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können ... (7) Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung“ (Nds. Schulgesetz, § 54).


Aus dem Gesagten ergeben sich drei bildungspolitische Forderungen:

1. ein neues Schulfach „Ethik und Religionskunde“ (als ordentliches Lehrfach) an allen niedersächsischen Grundschulen ab Klasse 1 einzurichten und

2. eine angemessene Lehrerausbildung für dieses anspruchsvolle neue Fach zu etablieren und sicherzustellen - dazu gehört vor allem, im Blick auf den religionskundlichen Bereich, ein religionswissenschaftliches Fachstudium, m.a.W. ein reguläres Lehramtsstudium für das Unterrichtsfach „Ethik und Religionskunde an Grundschulen“ einzurichten

Das Land Niedersachsen bzw. das nds. Kultusministerium sieht (in Beantwortung entsprechende Anfragen bzw. Petitionen) „keinen Bedarf“ für ein Ethik/ Religionskunde-Fach an Grundschulen und argumentiert in seiner Ablehnung ähnlich wie die übrigen (alten) Bundesländer, die Ethik erst ab der Sekundarstufe anbieten: Auch Konfessionslose, heißt es, nähmen in großer Zahl am herkömmlichen (insbesondere am evangelischen) Religionsunterricht teil, und für Muslime gäbe es in absehbarer Zeit ohnehin einen eigenen schulischen Islamunterricht. - Beide Argumente überzeugen keineswegs: Zum einen kann der konfessionelle RU wohl kaum ernsthaft als ein angemessenes Bildungsangebot für konfessionslose Kinder bezeichnet werden  (ich fürchte allerdings, das sehen manche anders ...) - und über die Einführung eines Islamunterrichts wird bereits seit Jahrzehnten verhandelt und gestritten, eine Einführung ist auch nach drei „Islamkonferenzen“ noch keineswegs konkret absehbar, das dritte Plenum (im März 2011) brachte eher wieder Rück- als Fortschritte. Im übrigen würden bei weitem nicht alle muslimischen Grundschüler einen konfessionellen Islamunterricht tatsächlich besuchen; viele Familien mit muslimischem Migrationshintergrund verstehen sich heute nicht mehr als traditionell gläubige Muslime - oder aber als strenggläubige, die ihre Kinder lieber in eine Koranschule schicken würden.
Dies zeigt: Auch im Blick auf die zahlreichen Muslime an unseren Grundschulen und überhaupt im Blick auf die noch weitgehend ungelösten Grundsatzprobleme hinsichtlich eines künftigen Islamunterrichts (müsste man hier nicht auch verschiedene „Konfessionen“ unterscheiden: Sunniten, Alewiten, Schiiten ...?) spricht vieles für ein allgemein bildendes Fach „Ethik/Religionskunde“, das für muslimische Kinder dann kein konfessioneller Islamunterricht nach Art. 7,3 GG wäre, sondern ein Islamkundlicher Unterricht, aber eben nicht nur ein islamkundlicher. - Damit komme ich zur dritten, bildungspolitisch weitreichendsten Forderung:


3. Das neue Schulfach Ethik/Religionskunde sollte kein Wahlpflichtfach, schon gar kein „Ersatzfach“ (nur) für die Kinder sein, die nicht am konfessionellen RU teilnehmen, sondern ein gemeinsames Pflichtfach für alle, unabhängig von der religiösen oder weltanschaulichen Orientierung der Schüler bzw. deren Eltern. Evangelische und katholische Christen sollen ebenso an dem gemeinsamen „Ethik/Religionskunde“ - Unterricht teilnehmen wie orthodoxe Christen; muslimische und jüdische Kinder (und ggfs. Kinder anderer Religions-gemeinschaften) ebenso wie die große - statistisch die größte - Gruppe der konfessionslosen Schüler/innen.
Der konfessionelle Religionsunterricht (nach Art. 7,3 GG) bliebe erhalten, würde jetzt aber zu einem zusätzlichen Fach für Kinder, die bzw. deren Eltern neben dem religionskundlichen Unterricht (der Religionen vornehmlich aus einer neutralen Außenperspektive in den Blick nimmt) auch einen bekenntnisgebundenen Unterricht wünschen, der aus der authentischen Innenperspektive einer Religionsgemeinschaft in dessen Bekenntnis einführt und auf diese Weise vor allem eine konfessionelle „Identität“ bzw. „Beheimatung“ anstrebt.


Warum ein obligatorisches Pflichtfach (ohne Abmeldeklausel) für alle?

Ein Pflichtfach „Ethik und Religionskunde“ an nds. Grundschulen (plus konfessioneller Religionsunterricht) ist ein überzeugendes und zukunftsfähiges Reformkonzept

- weil wir angesichts zunehmender religiöser und weltanschaulicher Pluralität an unseren allgemein bildenden Schulen ein obligatorisches Unterrichtsfach brauchen, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen können, sich vor dem Hintergrund unterschiedlicher Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen über gemeinsame , humane Werte und Überzeugungen (die sich insbesondere in den Grund- und Menschenrechten niederge-schlagen haben) als der notwendigen Basis menschlichen Zusammenlebens zu verständigen. (Die geforderte weltanschauliche Neutralität des Staates bedeutet nicht Wertneutralität.)

- weil bei Abwägung aller berechtigten Argumente zugunsten des konfessionellen Religionsunterrichts und des Ethikunterrichts dem gemeinsamen Unterricht - besonders in der Grundschule - die höchste Priorität eingeräumt werden muss. (Deshalb: Kein Wahlzwang „Religion oder Ethik“, sondern „Ethik plus Religion“)

- weil der Erwerb einer interkulturellen / interreligiösen Kompetenz, die „Befähigung, mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen friedlich zusammen zu leben“ (so der nds. Fachverband Werte und Normen) heute als vordringlich anzusehen ist

- weil Schülerinnen und Schüler (auch) im Rahmen dieses Modells zusätzlich einen konfessionellen RU (nach Art. 7,3 GG) besuchen können

- weil ein werteorientiertes Pflichtfach laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2007) mit dem Grund-gesetz vereinbar ist

- weil (auch) muslimische Kinder in besonderer Weise davon profitieren könnten und so der Dauerstreit um das Ob und Wie eines schulischen Islamunterrichts deutlich entschärft und langfristig vielleicht beigelegt werden könnte



Text  7

Plädoyer für ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde (Mai 2011)

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausführlicher Artikel insbesondere über grundschulspezifische Aspekte, veröffentlicht im Themen-Heft „Kinder und Religion(en)“ der Zeitschrift „Grundschule aktuell“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Seit gut 25 Jahren unterrichte ich als Grundschullehrer u.a. das Fach Evangelische Religion, in einem ländlichen „Heidekreis“ in Niedersachsen.
Die prägendste Erfahrung in dieser Zeit: Mein konfessioneller Religionsunterricht „passte“ von Jahr zu Jahr weniger zu meiner sich immer stärker in Richtung Pluralität verändernden Schülerschaft: Immer weniger und kaum noch christlich sozialisierte evangelische Schüler/innen, zunehmend Kinder mit Migrationshintergrund (bei uns vor allem yezidische Kurden) - und immer mehr konfessionslose Schulanfänger. So war ich gezwungen, mich intensiver mit einer Grundsatzfrage zu beschäftigen: Müsste ein zeitgemäßer Religionsunterricht (= RU) nicht ganz neu konzipiert werden - als ein gemeinsamer, überkonfessioneller, integrativer Unterricht? Ist heute eine religiöse Allgemeinbildung nicht wichtiger als konfessionelle „Beheimatung“? Und: Ist es pädagogisch vertretbar, vor allem im Blick auf die Grundschule, dass gerade in dem Lernbereich, in dem es um Sinn- und Wertfragen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich religiöser und ethischer Fragen geht, die Kinder nicht gemeinsam lernen, nicht miteinander sprechen können, sondern - in konfessionell getrennten Lerngruppen - allenfalls übereinander?

Im Herbst 2009 veröffentlichte ich das Buch „Religion gemeinsam lernen“ (1). Im Sinne einer Neuinterpretation des Art. 7,3 GG, wonach RU „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird, sollten sich - so mein Vorschlag - die Religionsgemeinschaften auf gemeinsame Grundsätze verständigen. So könnten sie ein zukunftsfähiges Reformkonzept auf den Weg bringen, eine überzeugende Alternative anbieten zu einem zunehmend als anachronistisch empfundenen und künftig vermutlich noch stärker zersplitterten (evangelischen, katholischen, islamischen ...) RU.

Die Resonanz seitens der Kirchen war ernüchternd: Kaum Diskussionsbereitschaft, eher demonstrative Gesprächsverweigerung. - Die Kirchenleitungen beharren strikt auf der Konfessionalität des Faches, ihre Reformbereitschaft beschränkt sich auf die Option eines „konfessionell-kooperativen“ RU. Doch in diesem Modell - eher Notlösung als Reform - bleibt die Trennung nach Religionszugehörigkeit bestehen. Gemeinsames Lernen findet nicht statt, weder interreligiös noch zwischen religiösen und konfessionslosen Schüler/innen.

Oft wird den Kirchen unterstellt, sie wollten mit ihrem Festhalten am konfessionellen RU vor allem Privilegien schützen, doch greift diese Sichtweise zu kurz, zumal auch andere Religionsgemeinschaften nach Art. 7,3 GG einen bekenntnisgebundenen RU anbieten können. - Die mehr hintergründigen, z.T. auch theologischen Motive sind weniger bekannt und werden kaum öffentlich diskutiert:

Die Kirchen gehen zum einen von der Annahme aus, Religion gebe es nur in konkreter, konfessioneller Gestalt, anders komme „Religion“ gar nicht vor. Folglich könne es auch keinen allgemeinen, überkonfessionellen RU geben. - So einleuchtend diese Annahme auf den ersten Blick zu sein scheint, sie trifft nur noch sehr eingeschränkt zu: In einer nachchristlichen, multireligiösen, weltanschaulich pluralen Gesellschaft macht es wenig Sinn die Fahne der Konfessionalität hochzuhalten. „Die christlichen Kirchen und die Gesellschaft bilden keine Einheit mehr ... Die konfessionelle Profilierung des Christentums verliert an Kraft und Bedeutung ... Deutschland ist kein christliches Land mehr“ diagnostizierte ein kritischer Religionspädagoge schon Anfang der 1990er Jahre. (2) Zu Zeiten einer „christlichen Volkskirche“, als praktisch jeder entweder katholisch oder evangelisch war, lag ein konfessioneller RU zumindest nahe. Heute ist Deutschland ein multikulturelles, multireligiöses Einwanderungsland in einer globalisierten Welt, die Kirchenmitgliedschaft sinkt stetig, ein Drittel der Bevölkerung ist konfessionslos, Tendenz steigend. Schon deshalb muss es heute um religiöse Bildung in einem viel umfassenderen Sinne gehen, gerade auch im Blick auf die Konfessionslosen, denn nur religiöse Praxis, nicht aber religiöse Bildung ist „Privatsache“. Es muss im RU um religiöse Allgemeinbildung gehen, um den Erwerb (inter-) religiöser Kompetenzen, nicht um Beheimatung und eine nur konfessionelle Teil-Bildung.

Heute wollen (und können!) religiös interessierte Menschen zudem die unterschiedlichen Antworten der Religionen auf die großen, existenziellen Fragen des Menschseins kennen lernen. Und sie möchten, verständlich- und vernünftigerweise, nur das für sich übernehmen, was mit ihren eigenen Lebens- (und evtl. Gottes-) Erfahrungen in Einklang zu bringen ist, was ihnen überzeugend und glaubwürdig erscheint. So begegnet man heute immer häufiger Menschen, die sich nicht ausschließlich einer Religion zugehörig fühlen, sondern sich z.B. „als Christ und Buddhist zugleich“ empfinden. Umfragen belegen, in welch hohem Maße Menschen, die sich als religiös bezeichnen, dies ausdrücklich nicht konfessionell verstehen („Ich bin religiös, aber nicht kirchlich“).

Ein Religionspädagoge stellte kürzlich die auf den ersten Blick überraschende These auf, die Kirche sei „religiös inkompetent“, nämlich insofern, als ihre Kompetenz sich „nahezu ausschließlich auf die eigene christliche Tradition“ erstrecke. Für religiöse Fragen, die keinen spezifisch christlichen Bezug hätten, die aber gleichwohl religiöse (spirituelle) Fragen und Erfahrungen heutiger Menschen seien, „scheinen die Kirchen sich gar nicht zuständig zu fühlen“ (3).
Dieses dürfte in der Tat eine weitere Erklärung sein für das Festhalten der Amtskirchen am christlich-konfessionellen und für die strikte Ablehnung eines „religionskundlichen“ RU.


„Religionskunde“ kann als Gegenentwurf zum konfessionellen RU verstanden werden. (Ebenso könnte man beide Konzeptionen als einander ergänzend betrachten.) Religionskunde geht vom schulischen Bildungsauftrag aus und möchte auf religionswissenschaftlicher (nicht auf theologischer) Basis Schüler/innen in einem gemeinsamen Unterricht über Religion(en) informieren, sie zu einer kritischen, sachkundigen Ausein-andersetzung mit religiösen Fragen und zu einer größeren Kompetenz im Umgang mit religiöser Heterogenität anleiten. Wie das Fach Ethik als Ganzes ist Religionskunde ein staatlich verantworteter Unterricht, in dem Religion, wegen der weltanschaulichen Neutralität des Staates, möglichst objektiv, vergleichend, d.h. aus einer um Neutralität bemühten Außenperspektive, in den Blick genommen wird.
Allerdings gibt es sehr unterschiedliche Konzepte von Ethikunterricht (= EU), was sich schon in den unterschiedlichen Fach-Bezeichnungen ausdrückt: Ethik, Praktische Philosophie, Werte und Normen ... Da EU ursprünglich als ein Ersatzfach im Blick auf den konfessionellen RU gedacht war, später aber mehr und mehr - und noch einmal verstärkt nach der Wiedervereinigung - zu einer gefragten Alternative zum RU wurde, hatte es dieses Fach schwer, ein gewachsenes, allgemein akzeptiertes didaktisches Profil zu entwickeln. Eine Bestandsaufnahme zum EU kam 1994 zu einer auch heute noch gültigen Unterscheidung von vier Grund-konzepten (4): Ethikunterricht als Praktische Philosophie, als Lebenshilfe, als Moralerziehung, als ethische Reflexion. Neben der konzeptionellen Heterogenität schwächt insbesondere die von Anfang an fragwürdige Ersatzfach-Konstruktion den EU.

Als ein unter religionskundlichem Aspekt bemerkenswertes Konzept kann das in Niedersachsen eingeführte Fach „Werte und Normen“ gelten, das laut Schulgesetz „religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und den Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen“ vermitteln soll. Als Bezugswissenschaft wird hier neben Philosophie und Gesellschaftswissenschaft(en) ausdrücklich die Religionswissenschaft genannt. Das primäre Ziel des Unterrichts Werte und Normen sieht der nds. Fachverband darin, „Heranwachsende zu befähigen, mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen friedlich zusammenzuleben“ (5). Dieses Bildungsziel, das man als interreligiöse bzw. interkulturelle Dialog-Kompetenz bezeichnen kann, wird in anderen EU-Konzepten oft - meist zugunsten philosophischer Fragestellungen - vernachlässigt. Das Fach Werte und Normen könnte insofern als ein geeignetes EU-Modell im Sinne einer Alternative bzw. Ergänzung zum konfessionellen RU verstanden werden, weil hier religionskundliches und interreligiöses Lernen einen hohen Stellenwert haben.

Konfessioneller RU steht schon aufgrund seines Selbstverständnisses („Beheimatung“) immer zumindest in der Gefahr, und dies gilt vor allem im Grundschulbereich, das religiöse Bekenntnis affirmativ zu vermitteln, theologisch strittige Themen auszuklammern und so ein harmonisiertes, geschöntes, auf die „offizielle“ kirchliche Sicht zurecht gestutzes Verständnis der christlichen Religion zu vermitteln. (Dass kirchliche Bindung und „Loyalität“ im RU der Grundschule offenbar mehr zählen als fachliche Qualifikation, erkennt man schon daran, dass fast jede zweite RU-Lehrkraft keine Lehrbefähigung für dieses Fach besitzt.)

Das religionskundliche Konzept kann zudem einen m.E. besonders wichtigen Aspekt religiösen Lernens sachgemäßer in den Blick nehmen: nämlich die Ambivalenz der Religion(en). Religionen sind nicht „an sich“ gut oder schlecht, Frieden stiftend oder Gewalt schürend, aufgeklärt oder fundamentalistisch, es gibt vielmehr beides - in allen Religionen. Raimon Panikkar, ein Brückenbauer zwischen den Religionen, formulierte diesen Gedanken so: „Religionen können das Beste im Menschen hervorbringen - und das Schlechteste.“ Das vor allem sollten Schüler lernen: Sie sollten dazu ermutigt und befähigt werden (langfristig - doch angebahnt werden kann diese Kompetenz bereits in der Grundschule), die Angebote der Religionen anhand geeigneter Kriterien (und hier bieten sich als Prüfsteine die Grund- und Menschenrechte an) zu überprüfen. Der religionskundliche Ansatz ist dafür geeigneter als der konfessionelle.

*


Der Grundschulverband plädiert in seinem aktuellen „Kursbuch Grundschule“ für einen gemeinsamen, überkonfessionellen Unterricht in einem Lernbereich „Religion und Ethik“, geht aber davon aus, dass der konfessionelle RU bis auf weiteres wohl noch die Regel sein wird. Es komme nun darauf an auszuloten, wie unter diesen Bedingungen das Bestmögliche in Sachen religiöser und ethischer Bildung erreicht werden könne (6).

Auch ich denke, das Ziel kann nur der gemeinsame Unterricht sein. - Die Forderung nach einem obliga-torischen, d.h. ohne Abmeldemöglichkeit versehenen Pflichtfach Ethik (wie 2006 in Berlin eingeführt) wird zwar auch in anderen Bundesländern deutlich lauter, dürfte aber politisch schwer durchsetzbar sein - jedenfalls dann, wenn sie auf Kosten des konfessionellen RU gehen würde. (Anmerkung aus heutiger Sicht: Ein auf  Ethik reduziertes, den religionskundlichen Apekt nur marginal berücksichtigendes Pflichtfach wäre zudem nicht angemessen; in Berlin hat man das inzwischen realisiert und bemüht sich um eine Korrektur.)

Man kann aber auch, und dies wäre mein Vorschlag, von vornherein und mit guten Gründen für ein Pflichtfach „Ethik / Religionskunde“ votieren, ohne den konfessionellen RU in seinem derzeitigen Status zu verändern. In diesem Fall würde man den ethisch-religionskundlichen Unterricht und den bekenntnisgebundenen RU als einander ergänzende und ggfs. miteinander kooperierende Fächer verstehen, der konfessionelle RU würde hier aber nicht als Wahlpflicht-Alternative ("Ethik oder Religion"), sondern zusätzlich erteilt werden. ("Ethik plus  konfessioneller RU"). Diese Option eines Ethik-Pflichtschulfaches wurde 2007 vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt (7).

Um also nach dem Nein der Kirchen zum gemeinsamen RU auf dem Weg zur überfälligen Reform endlich konkret weiter zu kommen, schlage ich, wobei ich primär den Grundschulbereich im Blick habe, als zentrale Forderung die Einführung eines Ethik-Pflichtfaches vor - und als vorbereitende bzw. flankierende Maßnahmen die folgenden:

1. Deutliche - d.h. öffentliche - Zurückweisung der von den Kirchen propagierten Kritik an Religionskunde und positive Wertschätzung dieses Ansatzes. Religionskunde kann und sollte verstanden werden als Umsetzung einer wirklichen Religions-Didaktik im Gegensatz zur theologisch-konfessionellen Didaktik des herkömmlichen Religionsunterrichts. Zwar liegt eine religionswissenschaftliche Didaktik erst in Ansätzen (so im Fach Werte und Normen) vor und noch kaum für den Grundschulbereich, doch könnte man hier auf Erfahrungen zurückgreifen, die andernorts gemacht wurden: u.a. in England, Wales und Norwegen wird schon seit vielen Jahren religionskundlich unterrichtet; auch in der Schweiz ist Religionskunde auf dem Vormarsch (neue Fächer „Religion und Ethik“ bzw. „Religion und Kultur“.)

2. Da Religionskunde als Teilbereich des Ethikunterrichts gilt, müssen Reformbemühungen auf eine Verbesserung der insgesamt noch immer unbefriedigenden Situation dieses Schulfaches gerichtet sein. Ethik muss endlich flächendeckend als ein ordentliches, gleichwertiges Unterrichtsfach etabliert werden. Die den EU abwertende Ersatzfachkonstruktion, in den alten Bundesländern noch die Regel, muss aufgegeben, die Benachteiligung im Vergleich zum RU muss beendet werden. Es geht nicht an, dass Ethik-Lehrpläne von Fachfremden erstellt, für ausgebildete Ethiklehrer jahrzehntelang keine Planstellen bereit gestellt werden, es ist inakzeptabel, wenn dieses Fach überwiegend von konfessionell gebundenen Religionslehrkräften erteilt wird - so die Kritik des nds. Fachverbandes.

3. Die Ausbildung von Ethik-Lehrkräften im Bereich Religionskunde muss - durch eine Aufwertung des Moduls Religionswissenschaft - verbessert werden, und Religionskunde muss im EU einen angemesseneren Platz bekommen. Vor allem in den neuen Bundesländern und in Berlin steht der religionskundliche Bereich in der Gefahr, in unzulässiger Weise marginalisiert und auf Religionskritik reduziert zu werden - erklärbar, wenn auch inakzeptabel, als Nachwirkung von 40 Jahren atheistischer Erziehung in der DDR.

4. Die aus Grundschulsicht zentrale Forderung: EU muss flächendeckend an Grundschulen ab der 1. Klasse eingeführt werden. In sechs Bundesländern ist das Fach noch nicht an Grundschulen etabliert. Wie groß jedoch der Bedarf ist, zeigt das Beispiel Niedersachsens (8):

338.944 Schüler/innen an nds. Grundschulen (2006), davon

evangelisch       katholisch           islamisch         Sonst. Konfession / Religion            ohne Konfession / Religion
187.073             60.617               19.013            12.525                                                               59.716

Für 91.254 Schüler/innen - d.h. für jedes vierte Grundschulkind - gibt es in Niedersachsen kein angemessenes Bildungsangebot im Bereich Ethik/Religion. (Was sagt das Grundgesetz dazu?)

Die Einführung eines (konfessionellen) Islamunterrichts ist bundesweit über das Stadium von Modellversuchen bisher kaum hinausgekommen. Doch selbst wenn es gelingt dieses Fach einzurichten, werden bei weitem nicht alle Schüler/innen mit muslimischem Hintergrund daran teilnehmen: weil sie von strenggläubigen Eltern in eine „Koranschule“ geschickt werden - oder weil sie gar keine religiösen Muslime (mehr) sind.

5. Entscheidend wichtig im Blick auf die Einführung von EU an Grundschulen ist die Information der Eltern (und der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit) über den Unterschied zwischen konfessionellem RU und Ethik/ Religionskunde. - Wenn Eltern ihr Kind an einer Grundschule anmelden, ist ihnen in der Regel nicht bewusst bzw. bekannt, dass im RU eigentlich nicht das „drin ist“, was auf dem Stundenplan „drauf steht“: dass es dort nicht um Orientierungswissen über Religion geht, sondern um die Einführung in ein kirchliches Bekenntnis, dessen Inhalt den Kindern nicht nur nahe gebracht und erklärt, sondern ausdrücklich „als bestehende Wahrheit vermittelt“ werden soll. (9)

Fazit: Ein Pflichtfach „Ethik und Religionskunde“ ist ein überzeugendes Reformkonzept

- weil bei Abwägung aller Argumente dem gemeinsamen Unterricht die höchste Priorität eingeräumt werden sollte

- weil der Erwerb einer interkulturellen / interreligiösen Kompetenz („die Befähigung, mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen friedlich zusammenzuleben“) heute vordringlich ist

- weil Schüler/innen (auch) im Rahmen dieses Modells zusätzlich einen konfessionellen RU besuchen können

- weil ein Pflicht-Ethikfach laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar ist


Erste konkrete, vom Grundschulverband (u.a.) zu initiierende bildungspolitische Maßnahmen könnten sein:

- Durchführung einer groß angelegten Elternbefragung im Blick auf ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde. (Laut Umfragen halten ca. 70 Prozent der Eltern religiöse Bildung für wichtig, nicht aber die konfessionelle Trennung im RU.)

- Öffentlichkeitsarbeit / gezielte Medienkampagnen. (Berlin 2009 hat gezeigt, dass eine Debatte über „Religion und Ethik“ mobilisieren kann.)

- Das Einfordern von Unterstützung durch Parteien und Verbände (u.a. Grüne, Linke, große Teile der SPD; Grundschulverband, GEW, Ethik-Fachverbände, nicht zuletzt: Elternvertretungen)

- Zum Problem (noch) fehlender Lehrkräfte: Evtl. könnte „Ethik/ Religionskunde“ zunächst von entsprechend weitergebildeten Klassenlehrer/innen und/oder von den RU-Lehrkräften unterrichtet werden, die bisher schon (!) überwiegend religionskundlich arbeiten

(Anmerkung aus heutiger Sicht: Letzteres sehe ich heute etwas anders. Vermutlich ist es sinnvoller, als ersten Schritt eine religionswissenschaftliche Fachdidaktik für den Grundschulbereich (weiter) zu entwickeln und das neue Schulfach erst dann einzuführen, wenn dafür qualifiziert ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen.)

Diese Vorschläge verstehe ich als noch zu konkretisierende Anregungen, die vor allem auf eines abzielen: dass in Sachen Reform, über deren Notwendigkeit längst weithin Einigkeit besteht, sich auch politisch endlich etwas bewegt.


Anmerkungen

(1) G. Laudert-Ruhm: Religion gemeinsam lernen. Anstoß zu einer überfälligen Reform.
Düsseldorf 2009
(2) G. Otto, in J. Lott: Religion - warum und wozu in der Schule. Weinheim 1992, S.360f.
(3) J. Kunstmann. Rückkehr der Religion. Gütersloh 2010, S. 100, S. 115
(4) A. Treml: Ethik als Unterrichtsfach (1994); www.schulfach-ethik.de
(5) www.fachverband-werte-und-normen.de
(6) H. Bartnitzky u.a. (Hg.): Kursbuch Grundschule. Grundschulverband, Frankfurt 2010, S. 733-773
(7) BverfG, 1 BvR 2780/06 vom 15.03.2007
(8) Zur Situation des EU in der BRD. Bericht der KMK vom 22.02.2008
(9) Urteil des BVerfG vom 25.2.1987 (BVerfGE Bd. 74, 244f.



Text 8

Zur Einführung eines neuen Schulfaches „Ethik und Religionskunde“  (Okt. 2011)

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Kurzes Thesenpapier, verfasst als Impuls für die Diskussion in den RU-Workshops
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1.
Die Schülerschaft an allgemeinbildenden Schulen ist heute im Hinblick auf deren religiöse und weltanschauliche Orientierung von zunehmender Pluralität bzw. Heterogenität gekennzeichnet: Einerseits gibt es immer mehr multikulturell und multireligiös zusammengesetzte Schulklassen, andererseits zunehmende Konfessions-losigkeit. - Wir brauchen daher an unseren Schulen ein neues, für alle verpflichtendes, werteorientiertes Unterrichtsfach, in dem Schülerinnen und Schüler gemeinsam und auf der Basis des in unserer Gesellschaft geltenden und in der Verfassung dokumentierten Grundwertekonsenses das notwendige Orientierungswissen über Religionen und Weltanschauungen erwerben und den Umgang mit Heterogenität erlernen und einüben können.

2.
Damit alle Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können, wozu auch eine fundierte Allgemeinbildung im Blick auf Werte und Normen, auf Religionen und Weltanschauungen gehört, stehen die Länder heute m.E. in der Pflicht, in den Schulen als ordentliches Lehrfach und für alle Schulstufen, d.h. beginnend mit der 1. Klasse, ein obligatorisches Unterrichtsfach „Ethik und Religionskunde“ einzuführen, die dafür benötigten Lehramtsstudiengänge einzurichten und deren Existenz und Funktionsfähigkeit langfristig (materiell und personell) sicherzustellen.

3.
Die Bezugsfächer des neuen Schulfaches sind Religionswissenschaft und Praktische Philosophie, daneben gesellschaftswissenschaftliche Fächer wie Soziologie, Politik, Recht, (Religions-) Psychologie.
Anders als im konfessionellen Religionsunterricht ist im Blick auf eine religionskundliche Didaktik nicht die Theologie (evangelische, katholische, ggfs. islamische u.a. Theologie/n) als fachwissenschaftliche Disziplin zuständig, sondern die nicht konfessionell gebundene Religionswissenschaft. Eine in Deutschland aufgrund der Dominanz des konfessionellen Religionsunterrichts erst in Ansätzen (und für den Grundschulbereich nicht einmal so weit) vorliegende, bisher überhaupt nur an wenigen Hochschulen - u.a. Hannover, Bremen, Potsdam - erarbeitete religionswissenschaftliche Fachdidaktik ist zügig weiterzuentwickeln, auch im Rückgriff auf einschlägige, zum Teil langjährige Erfahrungen mit religionskundlichem Unterricht in anderen Ländern Europas, so in England, Schweden, Norwegen, Dänemark und der Schweiz (vgl. Wanda Alberts, s.u.).

4.
Der konfessionelle Religionsunterricht, der nach Art. 7,3 GG „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird, bleibt als ein zusätzlich wählbares Unterrichtsangebot erhalten: Für Schülerinnen und Schüler, die über das Pflichtfach Ethik/Religionskunde hinaus zusätzlich auch einen konfessionsgebundenen, aus der Innenperspektive einer Religionsgemeinschaft konzipierten Unterricht besuchen möchten, kann dieser den religionskundlichen Unterricht sinnvoll ergänzen - aber nicht ersetzen: die fragwürdige Alternative „Religion oder Ethik“ wird vielmehr aufgehoben zugunsten des Modells „Ethik plus Religion“.

5.
Das neue Schulfach kann nur von Lehrkräften unterrichtet werden, die über eine religionswissenschaftliche Ausbildung und - auf dieser Basis - über eine Lehrbefähigung für das Fach Ethik/Religionskunde verfügen, nicht (auch) von theologisch bzw. religionspädagogisch ausgebildeten Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für konfessionellen Religionsunterricht und einer entsprechenden kirchlichen Beauftragung bzw. Bevollmächtigung (Missio canonica / Vocatio). Das Fach „Ethik und Religionskunde“ ist ein „säkular bildungstheoretisch begründeter Unterricht über Religionen, Weltanschauungen und Ethik“ (W. Alberts) und erfüllt als solcher einen anderen Bildungsauftrag. Er zielt ab auf vornehmlich interkulturelle bzw. interreligiöse (Dialog-) Kompetenzen im Gegensatz zu einem bekenntnisgebundenen und notwendigerweise „konfessorischen“ Unterricht, der primär eine konfessionelle Identität im Sinne von „Beheimatung“ anstrebt.



siehe auch:

Wanda Alberts: Religionswissenschaftliche Fachdidaktik in europäischer Perspektive, in: Zeitschrift für Religionswissenschaft, diagonal-Verlag Marburg, Heft 1/2008, S. 1-14

Gerd Laudert: Plädoyer für ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde, in: Grundschule aktuell, Zeitschrift des Grundschulverbandes, Heft 114, Frankfurt, Mai 2011, S. 16-19

Anja Lüpken: Religionswissenschaftliche Fachdidaktik - Auf dem Weg zu einer neuen Disziplin? In: Klöcker/Tworuschka: Handbuch der Religionen, 26. Ergänzungslieferung 2010, Olzog Verlag München, Kap. I-16.2, S. 1-32






Text 9

Beschluss des Landesparteitags der niedersächsischen Grünen: Pflichtfach „Religionen und Weltanschauungen“ (19./20. Nov. 2011)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hier der Beschluss mit vollständigem Wortlaut; Hervorhebungen von mir G.L. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 19./20. November 2011 in Verden

Religionsbezogene Bildung

Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen werden gemeinsam in einem Pflichtfach unterrichtet. Im Mittelpunkt steht das Kennenlernen von unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Orientierungen mit dem Ziel, für eine persönliche Entscheidung Kenntnisse zu erwerben und im Diskurs mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern eine eigene Position zu entwickeln.

Für das Unterrichtsfach soll eine neue Bezeichnung gefunden werden, da mit der nahe liegenden Benennung „Werte und Normen“ andere Begründungen verbunden sind. Geeignet wäre die Bezeichnung „Religionen und Weltanschauungen“.

Das Unterrichtsfach wird in die Stundentafeln sowohl in der Grundschule als auch in den weiterführenden Schulen und in den berufsbildenden Schulen integriert. Es wird geprüft, ob der Unterricht in diesem Fach auf einzelne Klassenstufen konzentriert wird.

Für die Umsetzung wird ein Stufenplan entwickelt, der beginnend mit der Entwicklung eines Konzepts für die Lehrerausbildung und die 2. Ausbildungsphase auch ein Konzept für die Integration des Fachs in die Stundentafeln und die mit der verbindlichen Einführung verbundene Finanzierung enthält.

Nach wie vor wird konfessionsgebundener Unterricht angeboten, an dem die Schülerinnen und Schüler freiwillig und ergänzend zum Pflichtunterricht „Religionen und Weltanschauungen“ teilnehmen können.

Eine Änderung des Grundgesetzes wird nicht für notwendig erachtet.







Text 10

Infomail an Grundschul-Fachleute (23.11.2011)

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mit Mit dieser Mail wollte ich insbesondere die (Vorstands-) Mitglieder im Grundschulverband - auch im Landesverband Niedersachsen - sowie einige weitere Fachleute über den Beschluss von Verden informieren und insbesondere darauf hinweisen, dass die politische Umsetzung dieses Beschlusses einer starken Unterstützung von außen bedarf . Und dass es inhaltlich zunächst vor allem darum gehen muss, die Notwendigkeit einer neuen - religionswissenschaftlichen - Lehrerausbildung plausibel zu machen und diese dann auch auf den Weg zu bringen.
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(...) Die Zukunft beginnt in der Grundschule: Am vergangenen Wochenende fand in Verden/Aller ein Landesparteitag (LDK) von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen statt, in dessen Verlauf nach eingehender, ungewöhnlich engagierter und sachbezogener Debatte ein Beschluss gefasst wurde, der möglicherweise die Grundschule ein wenig verändern könnte. Einem schon mehrfach initiierten Reform-Projekt des Grundschul-verbandes (...) ist nun in Verden zumindest die niedersächsische Tür ein ganzes Stück weit geöffnet worden. In der Anlage finden Sie den Wortlaut des Beschlusses, der nicht nur in das Wahlprogramm der Bündnisgrünen für die Landtagswahl im Januar 2013 einfließen wird, sondern auch, im Falle einer (durchaus nicht unwahrscheinlichen) rot-grünen Regierungskoalition, politisch umgesetzt werden soll.

(...) wende ich mich an Sie mit der Bitte, diese große Chance für eine überfällige Grundschulreform aufmerksam wahrzunehmen und tatkräftig zu unterstützen. Eine fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungs-politische Unterstützung ist m.E. dringend notwendig, denn zum einen werden die Kirchen einen verpflichtenden gemeinsamen Unterricht über Religionen, Weltanschauungen und Ethik evtl. zu verhindern versuchen (vgl. Berlin 2009) und auf eine Wahlpflicht-Lösung drängen, zum anderen (und das ist die eigentliche Großbaustelle) liegt eine grundschulspezifische religionswissenschaftliche Fachdidaktik, wie Sie wissen, hierzulande erst in Ansätzen vor. Umso wichtiger wird es sein, beim Aufbau eines daher (fast) gänzlich neu zu konzipierenden religionswissenschaftlich fundierten Grundschul-Lehramtsstudiums „Ethik, Religionen, Weltanschauungen“ einschlägige Erfahrungen aus Bremen, Berlin und Brandenburg (und nicht zu vergessen: religionskundliche Erfahrungen aus Norwegen, der Schweiz u.a.) zu nutzen und fruchtbar werden zu lassen.

Die Einsicht in die Relevanz und Notwendigkeit eines werteorientierten gemeinsamen Ethik- und Religions-kunde-Unterrichts in der Grundschule angesichts der zunehmenden religiös-weltanschaulichen Heterogenität unserer Schülerschaft ist hierzulande noch sehr unterentwickelt: (...) Was wir vordringlich brauchen, sind religionswissenschaftliche Fachleute für den Grundschulbereich: Wir brauchen (und ich meine: nicht nur in Niedersachsen) Lehrstühle für religionswissenschaftlich bzw. religionskundlich qualifizierte Grundschul-didaktiker, die angehende Grundschullehrerinnen und -lehrer befähigen, das Fach bzw. den Lernbereich „Ethik, Religionen und Weltanschauungen“ wissenschaftlich fundiert zu unterrichten.



Text  11


Wie könnte / müsste es weiter gehen? (Januar 2012)

1.
Wichtig wäre m. E. zunächst, dass die Reformkräfte aus Parteien, Verbänden, aus der Fachwissenschaft und -didaktik, die sich für ein religionskundliches Pflichtfach engagieren, sich zu einer bildungspolitischen „Lobby“ zusammenschließen und vernetzen, um sich kurzfristig und effektiv über die weiteren Schritte des Reformprozesses austauschen und verständigen zu können. Ich denke im Blick auf Parteien und Verbände insbesondere an die nds. Bündnisgrünen (aber auch an weite Teile der SPD, der Linken und der FDP), an den Grundschulverband, den Fachverband Ethik (bzw. den nds. Fachverband Werte und Normen) und an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Auch der Bundeselternrat hat sich - in einer Resolution im Nov. 2007 - für einen gemeinsamen werteorientierten Unterricht ausgesprochen. ("Wir wünschen uns einen gemeinsamen, alle Religionen und Kulturen thematisierenden Unterricht für alle Kinder - unabhängig von ihrer Herkunft. Verbindendes leben, an und aus den Differenzen lernen ist wichtig, Respekt vor dem Nicht-Gemeinsamen notwendig.")


2.
Die teilweise heftige Reaktion von Seiten der Reformgegner - ein religionskundliches Pflichtfach sei „kirchen-feindlich“ und „nicht verfassungskonform“, bedeute eine „Herabstufung“ des konfessionellen Religionsunter-richts u.ä. - verlangt nach einer sachlich-unaufgeregten Widerlegung dieser inhaltlich nicht zutref-fenden Kritik:
Ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde ist weder kirchenfeindlich noch will es den konfessionsgebundenen RU schwächen oder gar aus den Schulen verbannen. Der gemeinsame Unterricht über Ethik, Religionen und Weltanschauungen ist vielmehr ein aufgrund veränderter gesellschaftlicher und religionssoziologischer Rahmenbedingungen notwendig gewordenes neues - staatliches - Schulfach, das die in der Verfassung festgeschriebene Stellung des Religionsunterrichts nach Art. 7,3 gar nicht tangiert, den herkömmlichen RU der Religionsgemeinschaften also gar nicht verändert: Bekenntnisgebundener Religionsunterricht bleibt „ordent-liches Lehrfach“ (Art 7,3 GG), insofern ist das niedersächsische Modell zwar in einem wichtigen Punkt vergleichbar, aber keineswegs deckungsgleich mit dem Berliner Modell, wo der konfessionelle ebenso wie der weltanschauliche Unterricht bekanntlich keine ordentlichen Lehrfächer sind. Lediglich der Pflichtfach-Status des religionskundlichen Unterrichts entspricht der Berliner Regelung (dort ist Ethik Pflichtfach), geht sogar darüber hinaus, indem der von den nds. Grünen geforderte gemeinsame und obligatorische Unterricht „Religionen und Weltanschauungen“ bereits ab Klasse 1 erteilt werden soll, nicht, wie in Berlin, erst ab der 7. Klasse. - Der Unterricht über Religionen, Weltanschauungen und Ethik muss ein gemeinsames Pflichtfach für alle sein, weil er im Vergleich zum RU der Religionsgemeinschaften einen anderen Bildungsauftrag erfüllt, eine andere Kompetenz im Blick hat, die man als „interkulturelle bzw. interreligiöse Dialogkompetenz“ bezeichnen könnte, eine heute zunehmend wichtiger werdende soziale Kompetenz im Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Heterogenität. Der ethisch-religionskundliche Pflichtunterricht und der weiterhin wie bisher angebotene konfessionsgebundene Religionsunterricht können sich vielmehr sinnvoll ergänzen und gegenseitig befruchten - wenn beide „gut“ (= fachwissenschaftlich qualifiziert und pädagogisch angemessen) erteilt werden.


3.
Wenn in der Öffentlichkeit über das Thema Religion/Religionsunterricht, über Werte und „Werteunterricht“ gesprochen wird, (man studiere einmal einschlägige Leserbriefe in Tageszeitungen oder entsprechende Postings in Internetforen) fällt oft ein hohes Maß an Voreingenommenheit, Unkenntnis, Pauschalisierung und Polemik auf. Engagierte RU-Befürworter („Konfessioneller Religionsunterricht ist unverzichtbar!") und entschiedene Gegner („Religion hat in der Schule nichts zu suchen!“) stehen sich oft ebenso missionarisch wie verständnislos gegenüber, die große und meist eher schweigende Mehrheit dazwischen schwankt vielleicht - im Blick auf den RU in der Grundschule - zwischen „Mir sagt´s eigentlich nichts, aber den Kindern wird’s schon nicht schaden“ einerseits und „Naja, den Kindern scheint´s zwar Spaß zu machen, aber mehr Mathe- und Deutsch-Stunden fände ich eigentlich wichtiger ... ) andererseits.
Aufklärung und Information als Voraussetzung für einen sachlich fundierten Gedanken- und Meinungs-austausch, kurz: Öffentlichkeitsarbeit tut also Not, wenn es um das Nachdenken über die Frage geht: Wie soll künftig an unseren öffentlichen Schulen über Religionen, Weltanschauungen und Ethik gesprochen und gelehrt werden?
Da in Niedersachsen im Januar 2013 ein neuer Landtag gewählt, das Jahr 2012 folglich vom Wahlkampf geprägt sein wird, erscheint es um so wichtiger, dass das Thema RU-Reform differenziert und sachlich diskutiert und nicht bloß zu einem kurzfristig polarisierenden, sich in Schlagwörtern erschöpfenden Wahlkampfthema gemacht wird.
Allerdings ist die anstehende Landtagswahl durchaus ein geeigneter Anlass, um einmal laut und öffentlich auf einen eklatanten bildungspolitischen Misstand hinzuweisen, der darin besteht, dass das Land Niedersachsen einem Großteil seiner GrundschülerInnen - statistisch: jedem vierten Grundschulkind - ein ethisch-religions-kundliches Bildungsangebot schlicht vorenthält bzw. verweigert (vgl. Text 6)
 

4.
Wer soll, wer kann, wer darf das neue Fach unterrichten? - Vermutlich unterrichten viele Religions-lehrkräfte auch heute schon, noch kaum allerdings im Grundschulbereich,  eher religionskundlich als konfes-sionell ("in konfessioneller Positivität und Gebundenheit“), auch ohne bereits über eine fundierte religions-wissenschaftliche Ausbildung zu verfügen. Dennoch wäre es nicht sinnvoll, im Interesse einer raschen Einführung des neuen Schulfaches solche „religionskundliche Autodidakten“ zumindest in der Übergangsphase, solange noch keine grundständig religionswissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, bereits in dem neuen Unterrichtsfach einzusetzen. Eine solche Praxis würde erhebliche Probleme und Konflikte heraufbeschwören: Auch ein religionskundlich engagierter Religionslehrer ist zunächst einmal ein kirchlich beauftragter bzw. bevollmächtigter Lehrer für ein konfessionsgebundenes Schulfach - das Fach „Ethik, Religionen und Weltanschauungen“ ist dagegen ein staatliches, religiös-weltanschaulich neutrales Unter-richtsfach. Es dürfte unstrittig sein, dass eine Lehrkraft, die von ihrer Kirche durch die Erteilung der „Missio canonica“ bzw. „Vocatio“ bevollmächtigt und beauftragt wurde, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieser Kirche zu erteilen, nicht zugleich bzw. im nächsten Schuljahr einen religionskundlichen, d.h. einen „säkular bildungstheoretisch begründeten Unterricht über Religionen, Weltanschauungen und Ethik“ (Wanda Alberts) erteilen kann. Gleichwohl war (ist?) diese Praxis in Niedersachsen weit verbreitet - so die  mehr als berechtigte Kritik von Seiten des nds. Fachverbandes Werte und Normen. Man kann sich vorstellen, dass unter solchen Rahmenbedingungen statt eines religionskundlichen Unterrichts Werte und Normen vielfach nur ein „umetikettierter“ konfessioneller Religionsunterricht - vielleicht mit einem etwas modifizierten Themen-spektrum - erteilt wurde bzw. wird.

Denkbar, aber eher zwiespältig zu beurteilen wäre in diesem Zusammenhang die folgende Überlegung: Wer sich als Religionslehrer heute stärker einer religionskundlichen Didaktik verpflichtet fühlt, könnte und müsste die ihm erteilte kirchliche Lehrerlaubnis (Missio/Vocatio) förmlich zurück geben, seine Bereitschaft zum kirchlichen „Amt“ bzw. „Dienst“ als Religionslehrer widerrufen, um dadurch mit einer gewissen Verbindlichkeit seine Bereitschaft zu dokumentieren, sich als künftiger Religionskundelehrer um religiös-weltanschauliche Neutralität zu bemühen.

Glaubwürdiger und redlicher, weniger missbrauchsanfällig, auch einfach professioneller und damit insgesamt überzeugender dürfte es aber sein, das neue Fach erst dann an den Schulen einzuführen, wenn tatsächlich genügend religionswissenschaftlich ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Jedenfalls ist deutlich geworden: Auch über solche Fragen muss noch gründlich nachgedacht werden.

Was die notwendige (Weiter-) Entwicklung einer religionswissenschaftlichen Fachdidaktik betrifft, so bietet sich hier ein intensiver Austausch mit religionskundlich ausgewiesenen Hochschul-Standorten in Deutschland (Bremen, Potsdam, Hamburg, Berlin) und der Erfahrungsaustausch mit Fachleuten aus europäischen Nachbarländern an (u.a. Schweiz, Norwegen, England), in denen bereits erfolgreich religionskundlich unter-richtet wird und Lehrkräfte qualifiziert ausgebildet werden.